678/A XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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ANTRAG

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird

Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) StF: BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2018, wird wie folgt geändert:

Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

„§ 5a. Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die in § 5 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“

BEGRÜNDUNG

Am 20.03.2019 wurde ein Antrag (563/A) zum Pflegegeld und dessen automatischer Anpassung an die Inflation im Sozialausschuss diskutiert, am Ende jedoch mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt. Am selben Tag stimmten die Regierungsparteien im Verfassungsausschuss für eine automatische Anpassung an die Inflation, nämlich jener der Parteienförderung. Im zugehörigen Antrag (619/A) wird diese Politik für die eigene Tasche damit gerechtfertigt, dass eine Erhöhung der Parteienförderung seit 2015 ausgeblieben ist.

Die Höhe des Pflegegeldes wurde jedoch ebenfalls zuletzt mit dem BGBl. I Nr. 12/2015 angepasst. Um der seither verzeichneten Steigerung des Verbraucherpreisindex auch Rechnung zu tragen, müssten in der höchsten Pflegestufe mittlerweile bereits 100 Euro mehr bezogen werden. Berücksichtigt man die Entwicklung des Verbraucherpreisindex seit der Einführung des Pflegegeldes 1993, müsste der Auszahlungsbetrag in der höchsten Pflegestufe sogar um 600 Euro höher liegen, um die seither eingetretenen Kaufkraftverluste auszugleichen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.