Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz, mit dem ein Pflegegeld eingeführt wird

Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) StF: BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 59/2018, wird wie folgt geändert:

Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:

§ 5a. Ab dem Jahr 2020 erhöhen sich die in § 5 angeführten Beträge in jenem Maß, in dem sich der von der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 oder der an seine Stelle tretende Index des Vorjahres verändert.“