679/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung zur Senkung der Hebesätze zur Entlastung der Pensionsversicherung

Entscheidende Parameter für Hebesatz-Höhe unklar

 

Der Bund (BMF) überweist jährlich im Rahmen der Bundesausfallhaftung Milliardenbeträge an die Pensionsversicherungsträger. Diese wiederum geben einen Teil davon an die KV-Träger weiter. Dabei handelt es sich um die "Beiträge zur Krankenversicherung der Pensionisten" (Hebesätze). Welche Parameter für die Ermittlung der Hebesatzhöhe relevant sind, ist allerdings nicht bekannt. Bekannt ist nur die Höhe der Hebesätze (171%-387%) - siehe Anfragebeantwortung 2343/AB XXVI. GP (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_02343/index.shtml)

Hebesätze offensichtlich zu hoch angesetzt. Widerspruch zu Nicht-Gewinnorientierung der KV

Es ist davon auszugehen, dass die Hebesätze über dem Finanzbedarf der Krankenkassen angesetzt sind, wenn man sich vor Augen hält, dass die KV insgesamt und nahezu alle Kassen seit 2009 durchgehend Überschüsse erwirtschaften. Konkret sind seit 2009 die Hebesatz-Einnahmen kontinuierlich auf 1,6 Mrd. Euro (2016) angestiegen, während im gleichen Zeitraum die durchschnittlichen, jährlichen KV-Überschüsse bei etwa 250 Mio. Euro lagen. Laufende Überschüsse widersprechen aber dem SV-Ziel der "Nicht-Gewinnorientierung", das sich aus den ASVG-Zielen der "Sparsamkeit" und "Zweckmäßigkeit" ergibt. Unter der Annahme, die Hebesätze haben dieselbe Funktion für die Krankenversicherung, die der Bundeszuschuss für die Pensionsversicherung hat, nämlich die Funktion der Abgangsdeckung, müssen die Hebesätze entsprechend nach unten angepasst werden, damit sie mittelfristig lediglich den Finanzbedarf der KV-Träger decken, aber nicht überdecken.

Absenkungspotential der Hebesätze

Um einen Eindruck der Größenordnung über das Absenkungspotential der Hebesätze zu bekommen, wurde im Kurier folgende Tabelle gezeigt. So können bei sämtlichen Trägern die Hebesätze gesenkt werden, ohne dass die KV-Träger in die Verlustzone rutschen. Wären die Hebesätze 2017 lediglich Finanzbedarf-deckend angesetzt gewesen, hätte sich der Bund bzw. die Pensionsversicherung knapp 200 Mio. Euro an Überweisungen an die KV erspart. (https://kurier.at/wirtschaft/geldspritze-fuer-die-krankenkassen/400410017)

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Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die Höhe der offensichtlich zu hoch angesetzten 'Hebesätze' in der Sozialversicherung zu evaluieren und eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen, welche die Anpassung der Hebesätze vorsieht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.