683/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung der kalten Progression

 

Die kalte Progression bezeichnet eine versteckte jährliche Steuererhöhung. Sie entsteht, weil die Einkommen zwar Jahr für Jahr steigen, die Steuerstufen aber nicht an die Inflation angepasst werden. Dadurch erhöhen sich der Durchschnittssteuersatz und die Steuerschuld stärker als die Inflation, was wiederum bedeutet, dass die kalte Progression alle lohnsteuerpflichtigen Personen betrifft. Denn wenn der Bruttolohn steigt, steigt auch der Durchschnittssteuersatz. Dies bedeutet, dass jener Anteil des Einkommens, der an den/die Finanzminister_in geht, zunimmt.

Die kalte Progression ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür.

Eine jährliche Anpassung der Einkommenssteuertarife an die Inflation muss diesen Umstand verhindern. Diese jährliche Anpassung soll ohne ein Zutun des/der Finanzministers/Finanzministerin möglich sein, denn die Steuerbelastung bzw. -verteilung ist durch den Gesetzgeber legitimiert und sollte daher in keinem nachgelagerten Prozess im Finanzministerium oder der Exekutive geändert werden. Dies ist nur der Fall, wenn die Tarifanpassungen einem Automatismus unterliegen.

Durch die immer größer werdende Steuerbelastung sinkt auch der Arbeitsanreiz, vor allem in den unteren Einkommensklassen. Denn nur wenn der Unterschied zwischen dem arbeitsfreien Einkommen und dem Nettoeinkommen groß genug ist, wird auch der Arbeitsanreiz entsprechend groß genug sein. Jedoch ist dies nicht nur bei unteren Einkommen entscheidend.

Bei größer werdender Steuerbelastung auf den Faktor Arbeit sinkt der Arbeitsanreiz auch bei höheren Steuerklassen. In den meisten OECD-Ländern ist eine vergleichbare Indexierung bereits durchgesetzt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die kalte Progression abschafft. Dabei sind die Steuer-Tarifstufen des § 33 Abs. 1 EStG 1988 an die Inflation zu koppeln und künftig per Verordnungsweg einmal jährlich zu erhöhen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.