685/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Claudia Gamon‚ MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen

betreffend Gewaltambulanzen

Obwohl Österreich im Bereich Gewaltschutzgesetz und -maßnahmen nach wie vor im internationalen Bereich als Positiv-Beispiel angeführt werden kann, gibt es in vielen Bereichen Verbesserungsbedarf. Das hat nicht zuletzt der GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht des Europarates gezeigt, der die Umsetzung des "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (kurz Istanbulkonvention) überprüft. 

Nach wie vor wird Studien zufolge jede fünfte Frau im Laufe ihres Lebens Opfer sexualisierter Gewalt. Die Dunkelziffer im Bereich häuslicher Gewalt ist hoch. Um die Aussichten auf erfolgreiche Klagen und Verurteilungen im Falle sexualisierter Gewalt zu erhöhen, sollen österreichweit sogenannte "Gewaltambulanzen" aufgebaut werden. 

In diesen Zentren können Opfer von Gewalt rund um die Uhr betreut und rechtsmedizinisch untersucht werden. Klinische Ärzt_innen und Rechtsmediziner_innen führen gemeinsam Untersuchungen durch und können dadurch Beweise und Spuren sichern und gerichtsfest dokumentieren. Kommt es nach einem Übergriff zu einem Verfahren, weil sich ein/e Betroffener/Betroffene zur Anzeige entschließt, besteht mehr Rechtssicherheit, weil es entsprechende Beweise und Befunde gibt. Dadurch verkürzen sich im Idealfall auch gerichtliche Verfahren, deren lange Dauer häufig eine weitere hohe psychische Belastung für von Gewalt Betroffene darstellt. Trotzdem entsteht kein Zwang zur Anzeige für Opfer. Um einen möglichst niederschwelligen Zugang sicherzustellen, soll das Angebot im Idealfall auch mobil bestehen. Neben einer klinischen und rechtsmedizinischen Untersuchung sollen Betroffene auch über etwaige nächste Schritte aufgeklärt und über relevante Opferschutzeinrichtungen informiert werden. 

Die Etablierung von Gewaltambulanzen verfolgt drei wesentliche Ziele: Zum einen wird der Opferschutz gestärkt, weil Opfer von Gewalt eine weitere, niederschwellige Anlaufstelle haben, in der Beweise gesichert werden. Sie bekommen Klarheit darüber, was ihnen widerfahren ist und welche Möglichkeiten sie haben, gegen Täter_innen vorzugehen. In weiterer Folge entsteht durch die gerichtsfeste Beweissicherung und Dokumentation mehr Rechtssicherheit für Betroffene. Entschließen sie sich zu einer Anzeige, haben sie bessere Aussichten auf Erfolg und kürzere Verfahren. Letzten Endes dienen Gewaltambulanzen auch der Prävention - besseres Beratungs- und Betreuungsangebot, kürzere Verfahren und eine höhere Verurteilungsrate von Täter_innen sollen im Ergebnis zu weniger Gewalt führen. 

Die Errichtung von Gewaltambulanzen entspricht unter anderem auch der Empfehlung des GREVIO Komitees (III 163 d.B., XXVI. GP), nach einer "Sicherstellung, dass mehr getan wird, um den sensiblen Umgang mit Opfern, die Vergewaltigungen und andere Formen von sexueller Gewalt anzeigen, zu gewährleisten, indem zum Beispiel in allen neun Bundesländern VergewaltigungsKrisenzentren oder Hilfseinrichtungen für Betroffene von sexueller Gewalt mit speziell ausgebildeten Mitarbeiterinnen eingerichtet werden (Absatz 157);", und ist ein weiterer Schritt hin zum bestmöglichen Gewaltschutzsystem.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert, Gewaltambulanzen in allen Bundesländern zu etablieren und damit den Empfehlungen des GREVIO-Komitees nachzukommen."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.