686/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Abschaffung der Inländerdiskriminierung beim Zuzug ausländischer Familienangehöriger

 

 

Angehörige österreichischer Staatsbürger_innen sind gegenüber Angehörigen von EWR-Bürger_innen im österreichischen Aufenthaltsrecht deutlich schlechter gestellt. Für Österreicher_innen ist es in aller Regel viel schwieriger, ihre ausländischen Ehepartner_innen und Kinder nach Österreich zu holen als für in Österreich lebende EWR-Bürger_innen. Während enge Angehörige von EWR-Bürger_innen, die aus einem Drittland stammen, bereits kraft ihrer Angehörigeneigenschaft das Recht haben sich in Österreich niederzulassen, gelten für drittstaatsangehörige Familienmitglieder von österreichischen Staatsbürger_innen strenge formale und materielle Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels. Die Schlechterstellung ist beträchtlich: der Kreis der nachzugsberechtigten Familienangehörigen ist eingeschränkt, grundsätzlich ist Auslandsantragstellung vorgesehen, Inlandsantragstellung nur nach rechtmäßiger Einreise und während rechtmäßigem Aufenthalt, Nachweis von höheren Mindesteinkünften (in der Regel weit über 1.600,00 Euro netto monatlich), Nachweis von Deutschkenntnissen bereits bei Erstantragstellung, Eingehen der Integrationsvereinbarung, etc.

Im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) wird zwar nicht an die Staatsbürgerschaft angeknüpft, sondern daran, ob Zusammenführende ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht in Anspruch genommen haben. Allerdings haben EWR-Bürger_innen, die ihre Familie nach Österreich holen wollen, immer von ihrem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht Gebrauch gemacht, während dies bei den meisten Österreicher_innen nicht der Fall ist. Ob die günstigeren Regelungen für den Familiennachzug angewendet werden oder nicht, ist daher in aller Regel eine Frage der "richtigen" oder "falschen" Staatsbürgerschaft. 

Darüber hinaus führt die Differenzierung anhand der Inanspruchnahme des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts in der Praxis zu Anwendungsproblemen und schwierigen Abwägungsfragen. Eine Neuregelung, die unbestimmte Gesetzesbegriffe und Verweise auf Europarecht vermeidet, wäre daher auch im Sinne der Klarheit und Vorhersehbarkeit für die Betroffenen wünschenswert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Schlechterstellung von Angehörigen von Österreicher_innen, die ihr unionsrechtliches Aufenthaltsrecht nicht in Anspruch genommen haben, im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht beseitigt." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.