687/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Öffentliche Anhörung der Leiter_innen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Abwehramtes und des Heeresnachrichtenamtes

 

 

Der Ständige Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten ist zur Überprüfung von Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit eingerichtet. Der Ständige Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses dient der Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundesheeres (Abwehramt und Heeresnachrichtenamt). Die Sitzungen beider Ausschüsse sind vertraulich.

Internationale best-practice Beispiele zeigen, dass Sitzungen, in denen nachrichtendienstliche Erkenntnisse behandelt werden, sehr wohl zum Teil auch öffentlich abgehalten werden. So fanden im United States Senate Select Committee on Intelligence allein im Jahr 2018 elf öffentliche Sitzungen, sogenannte Hearings, bei denen nachrichtendienstliche Erkenntnisse – etwa über Bedrohungsszenarien – öffentlich erörtert wurden, statt.

Den Antragsteller_innen ist klar, dass viele Themen in Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen nicht geeignet sind, öffentlich diskutiert zu werden. Umgekehrt ist aber festzuhalten, dass es, wie internationale Beispiele zeigen, sicherheitspolitische Aspekte beruhend auf nachrichtendienstlicher Informationsgewinnung gibt, deren öffentliche Diskussion nicht nur möglich ist, sondern deren öffentliche Debatte auch mit einem Mehrwert für die demokratische Entscheidungsfindung im Bereich der Sicherheitspolitik verbunden ist. 

Öffentliche Diskussionen über Themen wie beispielsweise politische Einflussnahmen durch Streuung von Fake News in sozialen Medien, politisch motivierte Cyberattacken, aber auch in genereller Form Erkenntnisse zu internationalen Bedrohungslagen mit Auswirkungen auf Österreich können einen positiven Beitrag zur Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung und zur politischen Debatte leisten. 

Gleichzeitig schüfe ein solches Format eine Möglichkeit für das Parlament, sich laufend ein Bild von der Arbeit der Amtsleiter_innen und deren Umgang mit den Herausforderungen zu schaffen und schafft somit eine Verantwortlichkeit der Amtsleiter_innen gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung des Parlaments ein Format zu implementieren, das die Diskussion sicherheitsrelevanter Bedrohungslagen in regelmäßigen öffentlichen Ausschusssitzungen mit den Leiter_innen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, des Abwehramtes und des Heeresnachrichtenamtes vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.