693/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Lehrerdienstrecht abschaffen

 

Die aktuelle Aufregung rund um das Thema Mobbing zeigt wieder einmal deutlich: Das verkrustete Lehrerdienstrecht ist zu entsorgen. Lehrer_in ist einer der wichtigsten Berufe in unserer Gesellschaft. Daher müssen unsere Bemühungen und Kräfte darauf gerichtet sein, diese Profession zu stärken und ihr Ansehen in der Öffentlichkeit zu fördern.

Aktuell schaffen wir es aber nicht oder kaum uns von den wenigen ungeeigneten Personen auch zu verabschieden. Diese wenigen schwarzen Schafe werfen ein schlechtes Licht auf den gesamten Berufsstand und verbiegen 1000-fach Lebensläufe von Schüler_innen.

Das „neue Lehrerdienstrecht“, das nach zähen und jahrelangen Verhandlungen im Dezember 2013 beschlossen wurde, ist aus unserer Sicht zudem weder zeitgemäß noch funktional. Es gibt keinen objektiven Grund, warum Lehrer_innen anders als andere Arbeitnehmer_innen in Österreich behandelt werden sollen. Die Differenzierung zwischen Landes- und Bundeslehrer_innen macht das System zusätzlich unnötig kompliziert und intransparent.

Zeitgemäß und im Sinne einer modernen Organisationsstruktur wäre daher die Einführung eines bundesweiten Rahmenkollektivvertrages für alle angestellten Mitarbeiter_innen an Schulen. Dieser soll Mindestlöhne und Grundgehälter, Arbeitszeitfragen im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells sowie Kündigungsmöglichkeiten regeln.

Damit bekommen die Schulen Handlungsspielräume für standortgerechte Personal- und Organisationsentwicklung. Auch die Stärkung des Professionsverständnisses der Lehrer_innen wird damit gefördert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, ehestmöglich alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit das Lehrerdienstrecht in einen Rahmen-Kollektivvertrag für alle angestellte Mitarbeiter_innen an Schulen – inkl. Lehrer_innen – übergeführt werden kann." 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.