698/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sofortmaßnahmen gegen den Klimanotstand

Am 15. März 2019 sind im Rahmen der „Fridays for Future“-Proteste österreichweit zehntausende vor allem junge Menschen für eine mutige Klimapolitik[1] und dafür auf die Straße gegangen, dass die Bundesregierung den Kampf gegen die Klimaerhitzung endlich aufnimmt und den Stillstand in diesem Bereich beendet.

In Zusammenhang mit den mangelnden Ambitionen der Bundesregierung hat der Leiter des Wegener Centers in Graz und Vertreter von „Scientists for Future“[2], Gottfried Kirchengast, der auch im Nationalen Klimaschutzkomitee anwesend war, davor gewarnt, dass Österreich die Verfehlung der Klimaziele Milliarden Euro an Nachzahlungen für C02-Zertigfikate kosten wird[3].

Dennoch ist die Bundesregierung bislang untätig geblieben.

Die Geschäftsführerin des Umweltbundesamtes, Monika Mörth, gab am 29. Jänner 2019 bekannt, dass die Jahreshöchstmengen nach dem Klimaschutzgesetz im Jahr 2017 erstmals überschritten wurden. Statt dem Zielwert von 49,5 Mio. Tonnen C02-Äquivalent wurden in diesem Jahr 51,7 Mio. Tonnen C02-Äquivalent emittiert[4].

Für diesen Fall hält das Klimaschutzgesetz im § 3 Abs. 2 fest, dass „Bei Überschreiten der gemäß völkerrechtlichen oder unionsrechtlichen Verpflichtungen für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen [...] auf Basis einer Evaluierung der gesetzten Maßnahmen umgehend weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen zu führen [sind]. Diese Verhandlungen sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“

Am 13. März 2019 hat das Nationale Klimaschutzkomitee zu dieser Frage getagt. Dabei wurde seitens des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus die Ansicht vertreten, dass zuerst eine Evaluierung der bestehenden Maßnahmen erfolgen solle, und erst dann die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 6 Monaten zu laufen beginne.

Demgegenüber halten die Erläuterungen zu § 3 Abs. 2 des Klimaschutzgesetzes fest:

„Weitere Verhandlungen über die Stärkung bestehender oder Einführung zusätzlicher Maßnahmen sind dann zu führen, wenn die für die Republik Österreich ab dem Jahr 2013 jeweils geltenden, völkerrechtlich oder unionsrechtlich verbindlichen Höchstmengen überschritten werden. Dabei hat eine Evaluierung bereits gesetzter Maßnahmen stattzufinden. Diese weiteren Verhandlungen während einer Verpflichtungsperiode sind jeweils binnen sechs Monaten abzuschließen.“

Und § 28 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes besagt:

„Für den Fall, dass die für die Republik Österreich unionsrechtlich oder völkerrechtlich geltenden Höchstmengen von Treibhausgasemissionen überschritten werden oder nur aufgrund von Ankäufen von Klimaschutz-Zertifikaten (§ 29) nicht überschritten werden, setzen Bund und Länder umgehend verstärkte Maßnahmen aus der Besorgung ihrer jeweiligen kompetenzrechtlichen Aufgaben, um die Einhaltung dieser Höchstmengen mit nationalen Maßnahmen sicherzustellen.“

Mit anderen Worten verschleppt die zuständige Ministerin die dringend notwendigen Sofortmaßnahmen im Kampf gegen die Klimaerhitzung.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und
Tourismus wird aufgefordert, umgehend den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes Folge zu leisten und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist Sofortmaßnahmen für die Erreichung der Klimaschutzziele zu ergreifen “

Zuweisungsvorschlag: Umweltausschuss



[1] https://www.fridaysforfuture.at/

[2] https://www.ccca.ac.at/de/netzwerkaktivitaeten/scientists-for-future/

[3] https://derstandard.at/2000099833558/Pariser-Klimaziele-ruecken-fuer-Oesterreich-laut-Wissenschaftler-in-unerreichbare-Ferne

[4] http://www.umweltbundesamt.at/news_190129