699/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 27.03.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Birgit Sandler,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld – Schluss mit den Schikanen

 

 

Grundsätzlich haben Selbständige zwei Jahre Zeit, um der SVA ihre Einkünfte während des Kinderbetreuungsgeldbezugs nachzuweisen. Wird diese Frist versäumt, legt die SVA sämtliche Einkünfte des betreffenden Jahres der Berechnung zu Grunde und rechnet diese Einkünfte auf einen Jahresbetrag hoch. Das hat zur Folge, dass die Zuverdienstgrenze oft überschritten wird und das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzuzahlen ist.  Auch die zwei Jahresfrist für das Beleg-/Beweisrecht ist verstrichen.

 

Lt Medienberichten (Der Standard, 28.11.2018) wies das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend offenbar die SVA an, Selbständige nicht mehr über fehlende Unterlagen etc. zu informieren. Das führte zu einem Ansteigen jener Fälle, wonach die Betroffenen zwar während der Karenzmonate die Zuverdienstgrenze eingehalten hatten, es aber verabsäumt, eine monatsweise Aufschlüsselung an die SVA zu schicken. Mit der fatalen Folge, dass ein nachträglicher Nachweis der Einkünfte ist nicht möglich, da die Frist überschritten wurde. Die Betroffenen stehen nun vor schwerwiegenden finanziellen Belastungen.

 

Es braucht eine Lösung, die es ermöglicht die erforderlichen Unterlagen nachzureichen, sofern die BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes zuvor noch keine schriftliche Erinnerung erhalten haben. Zumal auch der OGH im Mai 2018 entschied, dass ein Fristversäumnis nicht automatisch zum Wegfall des KBG führt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, die vor Ablauf der zweijährigen Frist keine Aufforderung erhalten haben, die Möglichkeit bekommen fehlende Unterlagen für eine erforderliche Abgrenzung erwirtschafteter Einkommen während eines Bezugs von Kinderbetreuungsgeld nachzureichen. Eine entsprechende Beratungs- und Informationsoffensive soll unverzüglich sowohl für Selbständige als auch unselbständig Beschäftigte umgesetzt werden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Familie und Jugend vorgeschlagen.