705/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.03.2019
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Strategie gegen Rechtsextremismus

 

Dass rechtsextreme Ideologie auch in gefestigten westlichen Demokratien zu Terror und Mord in großem Ausmaß führen kann, zeigen die jüngsten Anschläge auf zwei Moscheen in Christchurch/Neuseeland. Der Umgang mit Extremismus und radikalen Strömungen innerhalb der Bevölkerung stellt unsere demokratische Gesellschaft in Bezug auf die innere Sicherheit und damit für den gesellschaftlichen Frieden vor große Herausforderungen. Diesen gilt es angemessen und vor allem mit konkreten Maßnahmen ehebaldigst zu begegnen. 

Am 23. Oktober 2018 wurde im Innenministerium im Rahmen eines "Präventionsgipfels" die "österreichische Strategie Extremismusprävention und Deradikalisierung" vorgestellt. Diese Strategie enthält dabei sehr unterstützungswürdige Rahmenvorstellungen gegliedert in acht Themenfelder:

1.    SICHERHEIT, STRAFVOLLZUG UND RESOZIALISIERUNG

2.    POLITIK UND DEMOKRATIEKULTUR

3.    KOOPERATION UND RESSOURCEN

4.    BILDUNG, ARBEITSMARKT UND RESILIENZ

5.    SOZIALE VERANTWORTUNG UND GESUNDHEIT

6.    WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG

7.    INTERNET UND MEDIEN

8.    GENDER

Das vorgestellte Strategiepapier enthält jedoch nicht mehr als eine Zusammenfassung bereits bekannter allgemeiner politischer, wenn auch sehr unterstützungswürdiger Zielvorstellungen. Das Strategiepapier weist gleich an mehreren Stellen darauf hin, dass Extremismusprävention und Deradikalisierung einen interministeriellen Ansatz erfordert. In seinem Vorwort erklärt sich der Herr Bundesminister für Inneres für das Thema aus der Perspektive der inneren Sicherheit für zuständig. Die Generaldirektorin für öffentliche Sicherheit, Michaela Kardeis, kündigte im Rahmen des Gipfels einen Aktionsplan zur Umsetzung konkreterer Schritte und Maßnahmen im Bereich an. 

Rechtsextremismus ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das staatliches Handeln in vielen Bereichen fordert, insbesondere in der Inneren Sicherheit, der Justiz, der Bildungseinrichtungen, der sozialen Sicherheit. Am 27.03.2019 kündigte der Bundeskanzler aufgrund der kurz zuvor bekannt gewordenen Spendenzahlung des Christchurch Attentäters an, die Auflösung der Vereins der "Identitären" zu prüfen.

Neben solchen restriktiven Maßnahmen ist es es jedoch unumgänglich, sich auch auch substantiell wie inhaltlich mit rechtsextremen Gruppierungen und Individuen aktiv auseinanderzusetzen und gezielte Deradiaklisierungsmaßnahmen (wie sie etwa auch für islamistisch radikalisierte Personen existieren) zu entwickeln. Weiters hat das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (dBfV) bereits im Jahr 2001 ein "Aussteigerprogramm für Rechtsxtreme" initiiert, um Einzelpersonen den Ausstieg aus der rechtsextremistischen Szene zu ermöglichen. Das dBfV bietet vielfältige und individuelle Maßnahmen:

·        Beratung von Eltern, Familienangehörigen und Lebenspartnern der Betroffenen

·        Persönliche Begleitung und Betreuung während des Ausstiegs

·        Hilfe bei der Vermittlung von schulischen oder beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen

·        Hilfe bei Behördenkontakten

·        Gespräche mit Arbeitgebern und Bewährungshelfern

·        Vermittlung von externen Hilfsangeboten, z. B. bei Alkohol-, Drogenproblemen oder Überschuldung

·        Unterstützung bei Bedrohung durch Angehörige der rechtsextremistischen Szene, z. B. durch Hilfe bei Wohnungssuche und Umzug.

·        In Einzelfällen und für zwingend erforderliche Umzugsmaßnahmen können auch einmalig finanzielle Hilfen gewährt werden.

Auch im Schulbereich gilt es hier einen noch stärkerer Fokus auf die Problematik von Radikalisierung zu legen. In diesem Zusammenhang wäre beispielsweise anzuregen, die neue geschaffenen Ombudsfrau für Wertefragen und Kulturkonflikte im Bildungsministerium auch explizit mit dem Thema Rechtsradikalisierung zu betrauen und mit dementsprechenden (personellen) Ressourcen auszustatten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, dem  Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung für sowie der Bundesministerin für Arbeit‚ Soziales‚ Gesundheit und Konsumentenschutz unter Einbindung des "bundesweiten Netzwerks für Extremismusprävention und Deradikalisierung" (BNED), eine umfassende Strategie und konkrete Maßnahmen (wie etwa Aussteigerprogamme) gegen Rechtsextremismus zu erarbeiten."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.