708/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.03.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mario Lindner, Sonja Hammerschmid,
Genossinnen und Genossen

betreffend „Zeitgemäße Sexualpädagogik im Schulunterricht!“

 

Zeitgemäße Sexualpädagogik ist für die Erziehung und Ausbildung junger Menschen von enormer Bedeutung. In Österreich wird die Vermittlung sexualpädagogischer Inhalte im schulischen Bereich durch den Grundsatzerlass Sexualpädagogik geregelt. Zur Zielsetzung derartiger Angebote ist klar festgeschrieben: „Sexualität (wird) als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können.“ Ein akkurater, wissenschaftlicher und vor allem positiver Zugang zu Sexualpädagogik wird in diesem Grundsatzerlass zu recht auch als „integrativer Bestandteil“ der Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen verstanden.

Zur Vermittlung dieser Inhalte sieht der Grundsatzerlass auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit „mit außerschulischen Einrichtungen wie z.B. mit Angeboten der Jugendarbeit, Mädchen- und Bubenberatungsstellen, der Gemeinde, mit Vereinen und mit Partnerschulen“ vor. Neben der wichtigen Arbeit der Lehrkräfte spielen diese Angebote eine zentrale Rolle in der Umsetzung sexualpädagogischer Angebote im Schulunterricht.

Die letzten Monate haben nun eine Debatte rund um die Kontrolle der von externen Anbietern in diesem Bereich kommunizierten Inhalte ins Rollen gebracht. Die Aufgabe der Politik muss in diesem Zusammenhang stets die Wahrung eines wertfreien, positiven und wissenschaftlich akkuraten Zugangs von sexualpädagogischen Inhalten im Schulunterricht sein. Gemäß dem Rundschreiben 5/2019 des BMBWF zur „Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen im Bereich Sexualpädagogik“ obliegt es den Lehrpersonen, „sich über die Seriosität und Qualität der außerschulischen Person bzw. Organisation“ (im Zweifelsfall bei den neu eingerichteten Clearingstellen in den Bildungsdirektionen) zu informieren.

Im Fall des Vereins Teen Star haben aktuelle Medienberichte aber aufgedeckt, von welcher Bedeutung die Kontrolle der Qualität der Angebote externer Anbieter ist. In diesem konkreten Fall wurden laut Medienberichten trotz alarmierender Stellungnahmen (zu internen Schulungsunterlagen aus dem Jahr 2017) durch das Bundeszentrum für Sexualpädagogik und die Koordinationsstelle für Gesundheitsförderung seitens des BMBWF keine direkten Konsequenzen gezogen. Workshops des Vereins in Schulen sind damit weiterhin möglich. Im Hinblick auf diese Berichte erscheint es nicht nachvollziehbar, dass sich die Zugänge dieses Anbieters (beispielsweis in den durch die Stellungnahmen massiv kritisierten Themenbereichen wie Verhütung, Homosexualität etc.) in nur zwei Jahren grundlegend und umfassend verändert haben können, um den Anforderungen des Grundsatzerlasses Sexualpädagogik zu entsprechen. Im Hinblick auf die Verantwortung des österreichischen Bildungssystems gegenüber den Eltern, den Lehrpersonen, aber vor allem gegenüber den Schülerinnen und Schülern sind daher dringend Konsequenzen in diesem Bereich notwendig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, umgehend allen Direktionen – in Übereinstimmung mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik – die Durchführung von sexualpädagogischen Workshops des Vereins „Teen Star“ zu untersagen.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Unterrichtsausschuss