712/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.03.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Markus Vogl

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Zweckwidmung der Lohnsteuermehreinnahmen durch die Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages

 

Die Bundesregierung hat den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung weiter abgesenkt. Dieser wurde für Beträge bis 1 648 Euro (bisher 1.381 Euro) auf 0% gesenkt. Für Beträge darüber bis 1 798 Euro auf 1% (bisher 1 506 Euro) und für Beträge darüber bis 1 948 Euro (bisher 1 696 Euro) auf 1% gesenkt. Auf der Homepage des Bundeskanzleramtes wird die Maßnahme folgend beworben:

Betroffen davon sind etwa 900 000 Erwerbstätige mit Einkommen von bis zu 1 938 Euro im Monat. "Das Gesamtvolumen der Entlastung beträgt rund 140 Millionen Euro", betont Bundeskanzler Sebastian Kurz. Der Bundesregierung sei es seit ihrem Amtsantritt ein wichtiges Anliegen, kleine und mittlere Einkommen deutlich zu entlasten. "Die Reduzierung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung ist auch ein erster spürbarer Schritt zur Senkung der Steuer- und Abgabenquote in Richtung 40 Prozent", so der Bundeskanzler.

Pro Person ist nunmehr eine monatliche Reduzierung des Beitrags zur Sozialversicherung von bis zu 490 Euro möglich. Bei Monatseinkommen bis 1 648 Euro fallen ab 1. Juli gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung mehr an, bei Verdiensten bis 1 798 Euro werden nur ein Prozent, bei jenen bis 1 948 Euro zwei Prozent fällig. Für Einkommen über 1 948 Euro gilt ein regulärer Satz von drei Prozent. "Im Durchschnitt können damit etwa 450 000 Personen um durchschnittlich 311 Euro pro Person und Jahr entlastet werden"


Was hier vollkommen unerwähnt bleibt ist die Tatsache, dass sich im Gegenzug dazu die Lohnsteuerbemessung erhöht. Und auch nicht erwähnt wird, dass dieser Einnahmenentfall dem AMS nicht mehr wie bisher durch den Finanzminister ersetzt wird. Dieser profitiert aber mit einem Viertel des gesamten Volumens von dieser Maßnahme. Folgende Grafik verdeutlicht diesen Effekt:
Für den Finanzminister ergeben sich damit laut den Zahlen des Bundeskanzleramtes Mehreinnahmen von zumindest 35 Millionen Euro. Diese Mittel sollten dem AMS zweckgewidmet für die Finanzierung überbetrieblicher Lehrlingsausbildungen zur Verfügung gestellt werden.
3%	darüberbis zu 
19,50.-
0.-bis zu 
14,50.-
0.-

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesonders die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, die Lohnsteuermehreinnahmen, die sich aus der Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages ergeben, für Maßnahmen der überbetrieblichen Lehrlingsausbildung dem Arbeitsmarktservice zur Verfügung zu stellen.


 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales