714/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, Freundinnen und Freunde

betreffend Wiedereinführung des Rechtsextremismusberichts, sowie Einführung je
eines Berichts zu Linksextremismus und religiösem Extremismus

BEGRÜNDUNG

Bis zum Jahr 2002 erschien jedes Jahr der Rechtsextremismusbericht des Bundesministeriums für Inneres. Der Rechtsextremismusbericht wurde von der damaligen ÖVP/FPÖ-Bundesregierung eingestellt. Übrig geblieben sind lediglich einige wenige Seiten im Verfassungsschutzbericht. Die rechtsterroristischen Anschläge mit 50 Toten in Neuseeland im März 2019 haben die Gefahr, welche von Rechtsextremisten ausgeht, wieder einmal auf drastische Weise deutlich gemacht. In den vergangenen Wochen wurden zudem Verbindungen des Neuseeland-Terroristen nach Österreich medial bekannt. Diese Enthüllungen rücken die rechtsextremistische Szene in Österreich in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Bedrohung, die von Extremisten ausgeht, nur auf rechtsextremistische Tendenzen zu beschränken, wäre jedoch zu kurz gegriffen. Vielmehr ist jede Form von Extremismus abzulehnen und effektiv zu bekämpfen. Daher ist auch die Einführung eigenständiger Berichte zu den Themenkreisen „Linksextremismus" und „religiöser Extremismus" geboten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird ersucht den Rechtsextremismusbericht wieder als eigenständigen Bericht - neben dem Verfassungsschutzbericht - einzuführen. Zudem sollen Extremismusberichte zu den Bereichen „Linksextremismus" und „religiöser Extremismus" als eigenständige Berichte erarbeitet werden. Die Berichte sollen eine umfassende Dokumentation und Analyse der aktuellen rechtsextremistischen Szene in Österreich, ihre Verbindungen in die Politik und ihre Vernetzung online und offline beinhalten.

Diese Berichte sollen jährlich dem Nationalrat vorgelegt und öffentlich gemacht werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.