716/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 28.03.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontrollen bei Glyphosat in Lebensmitteln und Hygieneartikeln

Der umstrittene Unkrautvernichter Glyphosat ist ein Risikoprodukt für die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt, daher sollte das Breitbandpestizid in Lebensmitteln, Hygieneartikeln, auf Ackerflächen sowie im öffentlichen Raum nichts verloren haben.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kamen im Zuge des europäischen Zulassungsverfahrens zu der Einschätzung, dass Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sei. Plagiatsforscher haben jedoch herausgefunden, dass das BfR in der Bewertung ganze Textpassagen wortwörtlich aus Studien von Monsanto, also dem Konzern, der mit dem Verkauf von Glyphosat Millionen- Gewinne macht, übernommen hat. Diese Bewertung wurde von 96 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus 25 Ländern als „wissenschaftlich inakzeptabel", „mit schwerwiegenden Mängeln behaftet" und „irreführend" kritisiert. Es steht außer Diskussion, dass Glyphosat erhebliche Schäden in Seen und Flüssen anrichtet. Weiters weist eine aktuelle Studie auf die Gefährlichkeit von Glyphosat für Bienen hin.[1]

Laut einem aktuellen Bericht der französischen Umweltschutzbehörde Anses wurde bekannt, dass sich Glyphosat selbst in Babywindeln wiederfindet[2]. Dem Bericht zufolge entdeckte Anses zahlreiche gefährliche Chemikalien - darunter auch Glyphosat - in den Windeln. Die Sorge: Die Stoffe könnten etwa durch Urin aus der Windel gelöst werden, dann mit der Haut des Babys in Kontakt kommen und Schaden anrichten. Anses kommt zum Fazit: Wenn sich gefährliche Chemikalien in Windeln nachweisen lassen, reichen die aktuellen Regelungen zur Herstellung nicht aus. Sie fordert neue, strengere Regularien. Die meisten Babys in Österreich werden in Einwegwindeln gewickelt. Eltern gehen zu Recht davon aus, dass diese nicht nur praktisch sind, sondern gesundheitlich völlig unbedenklich. Gerade bei Produkten für Kinder und insbesondere für Babys, muss gewährleistet sein, dass diese nicht durch Glyphosat verunreinigt sind, und es bedarf hier besonders strenger Kontrollen, um dies sicherzustellen.

Nachdem 2017 eine Neuzulassung von Glyphosat für 15 Jahre zwar verhindert werden konnte, wurde dennoch eine Zulassung für 5 Jahre von einer Mehrheit der europäischen Staaten beschlossen. Mitte Dezember 2017 sprach sich jedoch Kanzler Sebastian Kurz in der Kronen Zeitung für ein schrittweises Verbot von Glyphosat in Österreich aus.[3]

Anlässlich dieser Gründe sowie der Entscheidung des Gerichtes in den USA, welches befand, dass das glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel Roundup ein wesentlicher Faktor für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman gewesen ist,[4] ist ein schnellstmöglicher Ausstieg aus Glyphosat erforderlich. Bis ein Ausstieg aus Glyphosat jedoch Realität wird, sollten die Schutzbestimmungen und Kontrollen verschärft werden, um die größtmögliche Sicherheit für die Konsumentlnnen zu gewährleisten, insbesondere wenn es sich um Produkte für (Klein-)Kinder handelt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, verstärkte Schutzmaßnahmen und Kontrollen sowie eine Reduktion der erlaubten Grenzwerte von Glyphosat bei Lebensmitteln und Hygieneartikeln - insbesondere bei jenen, die für (Klein-)Kinder vorgesehen sind - zum verbesserten Schutz der Konsumentlnnen vor dem krebserregenden und gesundheitsgefährdenden Breitbandpestizid Glyphosat zu schaffen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.pnas.org/content/115/41/10305 .

[2] https://www.anses.fr/en/system/files/CONSO2017SA0019Ra.pdf.

[3] https://www.krone.at/603320 .

[4] https://kurier.at/chronik/welt/bayer-tochter-monsanto-unterlag-in-us-glyphosat-prozess/400441006 .