718/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde betreffend Welterbe im Denkmalschutzgesetz

BEGRÜNDUNG

Der Abschlussbericht des Heritage Impact Assessment, der im März 2019 veröffentlicht wurde, trifft klare Feststellungen und Empfehlungen zum Handlungsbedarf im österreichischen Denkmalschutz.

Damit soll in Zukunft verhindert werden, dass das Bundesdenkmalamt nicht für den Schutz des Weltkulturerbes zuständig und verantwortlich ist.

Die konkreten Empfehlungen der Fachleute sehen u.a. vor:

        „Das Denkmalschutzgesetz soll so ergänzt werden, dass es zum Schutz österreichischer UNESCO-Welterbestätten herangezogen werden kann. Die Erwähnung des UNESCO-Welterbes als Bestandteil öffentlichen Belangs im österreichischen Denkmalschutzgesetz hat aus Sicht der Gutachter auch deswegen besondere Bedeutung, da es als problematisch angesehen wird, dass das Bundesdenkmalamt Österreich sich derzeit für den Schutz von österreichischen UNESCO-Welterbestätten nicht in der Verantwortung sieht.

         Zudem sollen hier Ergänzungen hinsichtlich des Umgebungsschutzes, der aktiven Anwendung des Ensembleschutzes, des Schutzes von kulturhistorisch bedeutenden Sichtachsen, sowie der Erhaltungspflicht von Denkmalen ins österreichische Denkmalschutzgesetz aufgenommen werden, so dass eine Vereinbarkeit mit den Anforderungen der UNESCO-Welterbekonvention gewährleistet werden kann."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, wird ersucht, eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes dahingehend zu erwirken, dass den Empfehlungen des Heritage Impact Assessment entsprochen wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.