720/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde betreffend Spendenabsetzbarkeit für Bibliotheken

BEGRÜNDUNG

Das Kulturgut Buch ist gerade im digitalen Zeitalter laufend Gegenstand kulturpolitischer Diskussionen. Dabei spielen öffentliche Bibliotheken eine entscheidende Rolle. Sie sind ein Ort des freien und gleichen Zugangs zu Kultur und Information. Jährlich nutzen knapp 800.000 Menschen das Angebot der mehr als 1300 öffentlichen Bibliotheken Österreichs und tätigen dabei rund 23 Millionen Entlehnungen. Damit gehören die öffentlichen Bibliotheken zu den erfolgreichsten Kulturbetrieben des Landes.

Die Absetzbarkeit von Spenden an die öffentlichen Bibliotheken wäre eine Möglichkeit, den im Regierungsprogramm geforderten Ausbau von privatem Engagement im Kulturbereich zu stärken und ein Zeichen der Anerkennung für die gesellschaftlich so bedeutsame Arbeit der Bibliotheken zu setzen.

Sieht man sich die begünstigten Institutionen in § 4a Abs. 4 Einkommensteuergesetz genauer an (z.B. die Österreichische Nationalbibliothek, das Österreichische Filminstitut, das Bundesdenkmalamt), stellt sich die Frage, warum öffentliche Bibliotheken nicht ohnehin schon von dieser Regelung miterfasst sind.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien, wird ersucht, eine Änderung des § 4a Einkommensteuergesetz dahingehend zu erwirken, dass öffentliche Bibliotheken als begünstigte Einrichtungen im Sinne des Abs. 4 erfasst werden.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.