722/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Dr.m Sonja Hammerschmid,

Genossinnen und Genossen

betreffend Ausbildung von Ballettpädagoglnnen bzw. Pädagoglnnen im Spitzensport

An der Ballettakademie der Wiener Staatsoper dürften SchülerInnen seit Jahren Gewalt und   Drill und teilweise auch sexuellen Übergriffen durch LehrerInnen ausgesetzt worden sein. Diese schweren Vorwürfe die durch die Wochenzeitung „Falter" aufgedeckt wurden, verdeutlichen nicht nur, dass überall da, wo Menschen mit Kindern arbeiten, Kinderschutz im Vordergrund stehen muss, sondern lösten aber auch eine Debatte über didaktisch geeignete Methoden im Spitzensport aus. So vertreten manche immer noch die Einstellung, dass Drill eine Notwendig­keit sei, sobald Außergewöhnliches geleistet werden soll. Dem kann entgegengehalten werden, dass Demütigung keine Leistung fördert. Damit wird ein Grunddilemma offensichtlich, nämlich die Frage, welche pädagogisch didaktischen Methoden im Leistungssport als angemessen wahrgenommen werden, ohne dabei Kinderrechte zu verletzen. Bis zur Aufdeckung der Fälle wurde vor allem aber eine wesentliche Frage völlig ignoriert, nämlich welche Fähigkeiten und Ausbildungserfordernisse TrainerInnen mitbringen müssen.

Im Falle der Ballettakademie gibt es für die LehrerInnen keine verpflichtende Ausbildung und damit keine qualitativen Kriterien und Anforderungen an die LehrerInnen.

Das Verhältnis Trainerln - Sportlerln befindet sich in einem Spannungsfeld von Abhängigkeit und Vertrauen. Verschiedene Formen der Grenzverletzungen und des Machtmissbrauchs der Abhängigkeit sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen - zuletzt auch verstärkt medial.

Die ehemalige Tiroler Skirennläuferin Nicola Werdenigg deckte im November 2017 sexuelle Übergriffe im Internat der Skimittelschule Neustift auf. Auch im Schigymnasium Stams kam es zu entwürdigenden Ritualen wie dem „Pastern". Im Unterschied zur Ballettakademie ging es   bei diesen Vorwürfen allerdings um Sportschulen des Landes Tirol. Es gibt jedoch auch im Falle der Ballettakademie Schulversuche bzw. Kooperationen mit zwei öffentlichen Schulen für die schulische Ausbildung der jungen Tänzerinnen und Tänzer. Die zukünftigen Formen der Ko­operationen mit diesen Schulen werden nach jüngsten Medienberichten nun überprüft.

Kulturminister Blümel hat als Reaktion auf den Skandal eine Sonderkommission zur Klärung   der Vorfälle eingerichtet, um Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu erarbeiten. Um dem Problem allerdings allumfassend Rechnung zu tragen, müssen auch das Bildungsministerium sowie das Sportministerium eingebunden sein. Nur so kann ein Gesamtpaket gelingen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport und dem Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen Gewalt, Drill und sexuelle Über­-griffe gegen SchülerInnen im Spitzensport, inklusive der Ballettakademie, zu erarbeiten. Dieses  soll dem Nationalrat bis Ende des Jahres 2079 vorgelegt werden und insbesondere Maßnahmen für den Aufbau einer verpflichtenden BallettpädagogInnenenausbildung beinhalten. Kooperatio­nen sind mit den Bundessportakademien zu prüfen.

Es ist die Aufgabe der Bundesregierung Verantwortung zu übernehmen und alles zu tun, um sexualisierte Gewalt aus den Tabuzonen zu holen, zu sensibilisieren sowie geeignete präventive Maßnahmen zu setzen, um derartige Übergriffe in Zukunft zu verhindern. Überdies ist für Quali­tätssicherung beispielsweise durch verpflichtende Lehrerlnnen/Trainerlnnenaus- und Fortbildung hinsichtlich Pädagogik und Kindeswohl an den Schulen mit sportlichen Schwerpunkten zu sor­-gen."