740/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Sabine Schatz,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Mädchen und Frauen auf der Flucht

 

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres und die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend, wird aufgefordert Maßnahmen zu treffen, die speziell für Mädchen, Frauen und LGBTQ Personen auf der Flucht geschlechtergetrennte Unterbringung sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung sicherstellen und somit eine wichtige Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 umzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.