747/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
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ENTSCHLIEßUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mario Lindner,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Frauen*Volksbegehren 2.0 – Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei sowie MitarbeiterInnen des BFA und des BVwG

 

Das Frauen*Volksbegehren ist eine breite zivilgesellschaftliche Bewegung, die im Frühjahr 2017 in Erscheinung getreten ist und insgesamt 481.959 Unterschriften gesammelt hat. Die Forderungen beinhalten tatsächliche soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter, Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, reproduktive Rechte, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung sowie wirtschaftliche und politische Teilhabe. Das Frauen*Volksbegehren fordert Reformen und Fortschritt überall dort, wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* und andere Gruppen in unserer Gesellschaft nach wie vor benachteiligen, ihre Körper oder ihr Selbstbestimmungsrecht bedrohen. Es ist ein starkes Signal, welches deutlich macht, dass sich die Menschen und vor allem die Frauen in Österreich eine kraftvolle und gerechte Politik wünschen.

In den letzten Monaten wurden das Frauen* Volksbegehren im Rahmen zweier Hearings gemeinsam mit zahlreichen Expertinnen und Experten im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert. Die Debatte im Plenum des Nationalrats am 24. April 2019 darf nicht den Schlusspunkt darstellen. Jetzt geht es darum, die Forderungen des Frauen*Volksbegehrens in die Umsetzung zu bringen. Die Inhalte betreffen sämtliche Politikfelder, daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, werden aufgefordert, die Themen der sexualisierten Gewalt gegen Flüchtlinge, sowie der Situation von LGBTIQ-Flüchtlingen im Zuge von verpflichtenden Aus- und Fortbildungsprogrammen für MitarbeiterInnen des BFA, des BVwG dauerhaft zu verankern, und somit eine wesentliche Forderung des Frauenvolksbegehrens 2018 auf den Weg zu bringen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.