762/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, BA Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Studie zum Zusammenhang zwischen Sonderschulabschluss und Arbeitsmarktchancen

BEGRÜNDUNG

Die AMS-Statistiken von Februar 2019 zeigen uns, dass die Anzahl der arbeitslosen Menschen in Österreich derzeit sinkt, etwa unter den älteren Personen über 50 Jahre, ebenso unter den Akademiker/innen. Nur bei Personen mit Behinderungen gab es einen kleinen Anstieg. Dies ist nicht nur eine Momentaufnahme von Februar 2019, sondern diesen Trend gibt es schon sehr lange: Die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung ist nach wie vor deutlich höher als bei anderen Menschen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind sicherlich vielfältig und noch wenig erforscht.

Aus anderen Ländern weiß man, dass es einen Zusammenhang zwischen einer Bildungslaufbahn in der Sonderschule und geringen Arbeitsmarktchancen gibt. Eine Studie aus Deutschland aus dem Jahr 2009 besagt, dass mehr als jede/r zweite Sonderschulabgänger/in anschließend nicht in einen Beruf wechselt, sondern in Maßnahmen des „Übergangssystems". Die These ist, dass Menschen mit Behinderungen durch einen Sonderschulabschluss strukturell daran gehindert werden, sich beruflich und gesellschaftlich zu integrieren.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer äußerte in einem Standard-Interview vom 16. Juni 2017: „Wenn man einmal in diesem System der Sonderwege ist und stigmatisiert als Mensch, der Sondereinrichtungen braucht, dann kommt man kaum mehr heraus."

Um das Schulsystem evidenzbasiert weiterentwickeln zu können, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, eine Studie in Auftrag zu geben, welche den Zusammenhang zwischen der Schullaufbahn von Menschen mit Behinderungen und deren Chancen am Arbeitsmarkt untersucht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.