769/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Doris Margreiter,

Genossinnen und Genossen

betreffend Anhebung der Grenze für die Kleinunternehmer-Regelung

Begründung:

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2016 ihren Aktionsplan im Bereich der Mehrwertsteuer vorgestellt, dieser umfasst mehrere Schritte um zu einem endgültigen europäischen MWSt-System zu kommen.[1] Ein Element ist die Regelung für Kleinunternehmen, zu der am 18.1.2018 ein Vorschlag für die Änderung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie vorgelegt wurde (Com(2018)21)[2]. Der Kommission ist es grundsätzlich ein Anliegen die Mehrwertsteuerregelungen für grenzüberschreitend agierende KMUs zu erleichtern, laut dem Entwurf soll eine Begünstigungsregelung für in mehreren Staaten agierende KMU möglich sein, wenn deren EU-weiten Umsätze unter 2 Mio. € liegen und sie den Schwellenwert für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung in den Mitgliedstaaten, in denen sie nicht ansässig sind, einhalten.

Kleinunternehmen, die in ihrem Sitzland bestimmte Umsatzschwellen nicht überschreiten können nach der geltenden Rechtslage die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen, wobei diese Schwellen je Mitgliedstaat unterschiedlich festgelegt sind. Mit dem Vorschlag zur Vereinheitlichung der Regelungen könnte der Schwellenwert für jene KMU, die im Inland tätig sind angehoben werden.[3]

Zuletzt hat der Ecofin[4] im Dezember 2018 die im Paket der sogenannten schnellen Lösung zusammengefassten Maßnahmen für das EU-Mehrwertsteuersystem angenommen, darin enthalten sind Konsignationslagerregelungen, Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern, Reihengeschäfte und Nachweise zur innergemeinschaftlichen Lieferung, jedoch nicht die Änderungen zu den Sonderregelungen für Kleinunternehmen.

Eine generelle Anhebung der Umsatzgrenze blieb in Österreich seit ihrer seinerzeitigen Anhebung im Jahr 2007 auf den aktuellen Wert aus. Dabei wäre eine Anhebung der Umsatzgrenze alleine aufgrund der Entwicklung der Inflation angebracht und würde KleinunternehmerInnen entlasten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert die Grenze für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung in Österreich im § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ehebaldigst auf 35.000 Euro anzuheben und sich im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zur Reform des Mehrwertsteuersystems auf EU-Ebene für eine Einigung zur Sonderregelung für die Kleinunternehmen einzusetzen."

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss



[1] https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/action-plan-vat_de

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/00/83/EU_08375/imfname_10779514.pdf

[3] s. Com (2018)/21 final, S. 16 durch Neuformulierung Art 284 und Entfall Art. 285-287 in RL 2006/112/EG https://www.parlament.gv.at/PAKT/EU/XXVI/EU/00/83/EU_08375/index.shtml

[4] https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2018/12/04/