771/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

Genossinnen und Genossen

betreffend überfällige Reduktion der Ammoniak-Emissionen

Luftverschmutzung ist das größte, umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa. In Österreich sterben laut Europäischer Umweltagentur (EUA)[1] jeweils 5.900 bzw. 380 Menschen vorzeitig an den Folgen von Feinstaub und Ozon. In der gesamten EU sind dies sogar rund 400.000 Menschen. Zusätzlich fallen noch weitere Kosten für Gesundheit und Natur an. Ammoniak, als Luftschadstoff und Vorläufersubstanz für sekundärem Feinstaub und Ozon, gilt als eine wichtige Gefahrenquelle. Deshalb hat die EU im Jahr 2016 die sogenannte NEC-Richtlinie[2] (= National Emission Ceilings) verabschiedet, die den EU-Mitgliedstaaten Reduktionen bei schädlichen Luftschadstoffemissionen vorschreibt. Die EU verfolgt damit das Ziel, die Zahl der vorzeitigen Todesfälle durch Luftverschmutzung im Jahr 2030 um die Hälfte zu reduzieren. Bis spätestens zum 1. April 2019 mussten die Mitgliedstaaten der EU- Kommission hierzu ein verbindliches nationales Luftreinhalteprogramm für vier Jahre mit konkreten Maßnahmen übermitteln. Dies ist national auch im Emissionsschutzgesetz-Luft (EG-L) geregelt. Während in anderen Staaten (z.B. Deutschland[3]) seit Monaten daran gearbeitet wird, gibt es in Österreich noch nicht einmal einen Entwurf. Gemäß § 4a und Anlage 1a EG-L darf Österreich seit dem Jahr 2010 nicht mehr als 66 Kilotonnen Ammoniak pro Jahr emittieren. Trotzdem verursachte Österreich gemäß der Luftschadstoffinventur 2018 des österreichischen Umweltbundesamtes zuletzt 67,9 Kilotonnen Ammoniak (94 Prozent stammen gemäß Luftschadstoffinventur aus dem Sektor Landwirtschaft). Die Zielvorgaben für 2020 (64,6 Kilotonnen) und 2030 (57,4 Kilotonnen) scheinen damit in weite Ferne gerückt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, umgehend einen Entwurf für das nationale Luftreinhalteprogramm vorzulegen, mit dem die Ammoniakemissionen, die fast ausschließlich aus dem Sektor Landwirtschaft stammen, zumindest auf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte reduziert werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.eea.europa.eu/publications/air-quality-in-europe-2018

[2] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32016L2284

[3]

https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Luft/luftreinhalteprogramm_entwurf_bf.pdf