772/A XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
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Antrag

 

der Abgeordneten Angela Lueger,

 

Genossinnen und Genossen,

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierungen IS und anderer Gruppierungen verboten wird (Symbole-Gesetz), geändert wird

 

Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, wird wie folgt geändert:

 

1. § 1 lautet:

 

㤠1. Dieses Bundesgesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen

1. der Gruppierung Islamischer Staat (IS);

2. der Gruppierung Al-Qaida;

3. der Gruppierung Muslimbruderschaft;

4. der Gruppierung Graue Wölfe;

5. der Gruppierung Kurdische Arbeiterpartei (PKK);

6. der Gruppierung Hamas;

7. des militärischen Teils der Gruppierung Hisbollah;

7a. der Gruppierung Identitäre Bewegung;

8. von sonstigen Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden;

9. der Gruppierung Ustascha;

10. von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Z 1 bis 9 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.“

 

 

Begründung:

 

Die gegenwärtigen Entwicklungen rund um die Identitäre Bewegung und insbesondere ihre ideologischen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen rund um den Globus und die damit einhergehende latente Gefahr für den Verfassungsstaat Österreich und seine Bürgerinnen und Bürger, machen eine Aufnahm der Identitäre Bewegung in dem Symbole-Gesetz notwendig.

 

Die Identitäre Bewegung wurde aus der legistischen Überlegung, eine weitere technische Novellierung in § 2 Symbole-Gesetz entbehrlich zu machen, als Z 7a neu eingefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für innere Angelegenheiten