Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 1 lautet:
„§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen
1. der Gruppierung Islamischer Staat (IS);
2. der Gruppierung Al-Qaida;
3. der Gruppierung Muslimbruderschaft;
4. der Gruppierung Graue Wölfe;
5. der Gruppierung Kurdische Arbeiterpartei (PKK);
6. der Gruppierung Hamas;
7. des militärischen Teils der Gruppierung Hisbollah;
7a. der Gruppierung Identitäre Bewegung;
8. von sonstigen Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden;
9. der Gruppierung Ustascha;
10. von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Z 1 bis 9 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.“