Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Symbole-Gesetz, BGBl. I Nr. 103/2014, wird wie folgt geändert:

1. § 1 lautet:

§ 1. Dieses Bundesgesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen

           1. der Gruppierung Islamischer Staat (IS);

           2. der Gruppierung Al-Qaida;

           3. der Gruppierung Muslimbruderschaft;

           4. der Gruppierung Graue Wölfe;

           5. der Gruppierung Kurdische Arbeiterpartei (PKK);

           6. der Gruppierung Hamas;

           7. des militärischen Teils der Gruppierung Hisbollah;

         7a. der Gruppierung Identitäre Bewegung;

           8. von sonstigen Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden;

           9. der Gruppierung Ustascha;

         10. von Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Z 1 bis 9 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.“