773/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 25.04.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
|
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) geändert wird |
|
|
Der Nationalrat hat beschlossen: |
|
|
Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes |
|
Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930 (WV) idF BGBl. I Nr. 194/1999 (DFB), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2019, wird wie folgt geändert: |
|
|
Am Ende des Art. 142 Abs. 2 lit b) wird die Wortfolge „durch Beschluss des Nationalrates;“ ersetzt durch die Wortfolge „durch ein Drittel der Mitglieder des Nationalrates;“ |
|
(2) Die Anklage kann erhoben werden: a) … |
|
(2) Die Anklage kann erhoben werden: a) … |
b) gegen die Mitglieder der Bundesregierung, die ihnen hinsichtlich der Verantwortlichkeit gleichgestellten Organe und die Staatssekretäre wegen Gesetzesverletzung: durch Beschluss des Nationalrates;
|
|
b) gegen
die Mitglieder der Bundesregierung, die ihnen hinsichtlich der
Verantwortlichkeit gleichgestellten Organe und die Staatssekretäre wegen
Gesetzesverletzung: durch
|