774/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Georg Strasser, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Sicherstellung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowie Weiterentwicklung der bestehenden GAP-Instrumente in der neuen Periode

 

 

Höhe der GAP-Mittel für Österreich sicherstellen

 

2018 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2021-2027 vorgelegt. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kürzungen in der GAP würden für Österreich bei den Direktzahlungen ein Minus von rund 4 % (minus 28 Mio. Euro/Jahr) und in der Ländlichen Entwicklung ein Minus von rund 15 % (minus 82 Mio. Euro/Jahr) bedeuten. Der Kommissionsvorschlag ist nicht akzeptabel. Er würde eine substantielle Schwächung der erfolgreichen und von der Gesellschaft honorierten ökosozialen Agrarpolitik in Österreich bedeuten und mit empfindlichen Einkommenseinbußen bei den Bäuerinnen und Bauern einhergehen. Klar ist, dass die österreichische Bundesregierung dafür kämpft, dass die Einkommensbestandteile der Bauern stabil bleiben.

 

Bestehende Maßnahmen in der neuen Periode weiterentwickeln – Evolution statt Revolution der GAP

 

Die Gemeinsame Agrarpolitik ist seit den 60er Jahren ein zentrales Element der europäischen Integration und einer ständigen Weiterentwicklung unterworfen. Die GAP-Reformen der vergangenen Jahrzehnte haben darüber hinaus zu einer stärkeren Marktorientierung geführt. Österreichs Bäuerinnen und Bauern stehen heute im globalen Wettbewerb und sind zudem mit starken Preisschwankungen konfrontiert. Die ständig steigende Komplexität in der Administration der GAP fordert sowohl die öffentliche Verwaltung wie auch die Bäuerinnen und Bauern.

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, weiterhin alle diplomatischen und politischen Mittel auszuschöpfen, um in den Verhandlungen in Bezug auf den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021 – 2027 und die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020 gute Ergebnisse für die Bäuerinnen und Bauern zu erzielen.

 

Dies umfasst insbesondere:  

 

·        Sicherstellung der Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere im Bereich der Ländlichen Entwicklung

·        Fortführung des ökosozialen Wegs in der Österreichischen Agrarpolitik mit einer flächendeckenden, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft auf Basis unserer bäuerlichen Familienbetriebe

·        Die Zielsetzungen des neuen GAP-Umsetzungsmodells (mehr Subsidiarität und weniger Bürokratie) müssen auch in Österreich voll realisierbar sein

·        Erhalt der Zwei-Säulen-Struktur der GAP mit den wesentlichen Elementen Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung

·        Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für den Agrarsektor im EU-Binnenmarkt - keine volle Renationalisierung der GAP

·        Implementierung von Notfall- sowie Risikoabsicherungsinstrumenten in allen landwirtschaftlichen Produktionsbereichen

·        Sicherung der Land- und Forstwirtschaft in den Berg- und benachteiligten Gebieten inklusive Schutz und Erhalt einer flächendeckenden Alm- und Weidewirtschaft

·        Rechtzeitige Vorbereitung der Übergangsphase von der aktuellen zur reformierten GAP, um Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern sicherstellen zu können

·        Absicherung einer modernen europäischen Lebensmittelproduktion auf Basis des Vorsorgeprinzips, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz und Tierwohl.

 

 

 

Es wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.