777/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Lehramtsstudium für Quereinsteigerlnnen

BEGRÜNDUNG

Wir haben bereits jetzt einen Lehrkräftemangel in manchen Bereichen und Schultypen und dieser wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen, etwa durch Pensionierungswellen oder die Umstellung der Lehramtsausbildung von drei auf vier Jahre. Die Anfragebeantwortung 2583/AB vom 11.03.2019 etwa zeigt, dass im Pflichtschulbereich - und hier besonders in Wien - bereits sehr viele Lehramtsstudierende mittels Sondervertrag eingesetzt werden, um den Mangel zu decken, bzw. auch einzelne „reaktivierte" Lehrkräfte aus der Pension in die Klasse zurückkehren - hier besonders in Vorarlberg.

Generell werden derzeit bundesweit zahlreiche Sonderverträge für Lehramtsstudierende und Quereinsteigerlnnen mit akademischen und beruflichen Qualifikationen ausgestellt, um die fehlenden Lehrkräfte auszugleichen. Hier kann aus der Not eine Tugend gemacht werden, indem man für Quereinsteigerlnnen den Einstieg ins Schulsystem vereinfacht. Dazu gibt es bereits zahlreiche positive Beispiele, die zeigen, wie Quereinsteigerlnnen das Bildungssystem bereichern. Die Tatsache, dass Quereinsteigerlnnen bislang mit Sonderverträgen angestellt werden, die immer wieder nach einem Jahr auslaufen bzw. verlängert werden müssen, macht den langfristigen Einstieg ins Schulsystem nur schwer möglich.

Es gibt allerdings bereits eine gesetzliche Grundlage, das Hochschulgesetz 2005, das in § 38a[1] ein Lehramtsstudium für die Sekundarstufe Allgemeinbildung für Absolventlnnen anderer (Lehramts-)Studien vorsieht. Diese gesetzliche Bestimmung gilt es auch zügig (etwa per Verordnung) umzusetzen und zudem zu bewerben. Denn ansonsten wäre es für Quereinsteigerlnnen weiterhin notwendig, das 4-jährige Bachelor-Lehramtsstudium nachzuholen, sowie danach das Masterstudium anzuschließen, um langfristig im Schulsystem bleiben zu können.

An allen öffentlichen und privaten Universitäten sowie an den Pädagogischen Hochschulen soll demnach ein berufsbegleitendes Lehramtsstudium für Quereinsteigerlnnen (gemäß § 38a) etabliert werden. Es soll auch ein System geschaffen werden, um akademische und berufliche Vorqualifikationen anrechnen zu können. Für Quereinsteigerlnnen, die als Sondervertragslehrkräfte bereits im Schulsystem gearbeitet haben, soll es die Möglichkeit geben, ihre Praxiserfahrungen auch für die Schulpraxis im Studium anrechnen zu lassen.

Es braucht für Quereinsteigerlnnen eine langfristige Perspektive als zukünftige Lehrkräfte. Damit können neue Berufswege geschaffen und zugleich eine Maßnahme gegen den zunehmenden Lehrkräftemangel gesetzt werden.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, das Lehramtsstudium für Quereinsteigerlnnen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (Hochschulgesetz 2005 § 38a) zügig umzusetzen und zu bewerben. Zusätzlich soll auch ein System geschaffen werden, um akademische und berufliche Vorqualifikationen anrechnen zu können. Das betrifft auch die Praxiserfahrungen, die manche Quereinsteigerlnnen bereits als Sondervertragslehrkräfte mitbringen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsauschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe? Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004626&Artik

el=&Paragraf=38a&Anlage=&Uebergangsrecht, 11.04.2019.