779/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend eine rasche Erarbeitung eines österreichischen UrheberInnenvertragsrechts

Das UrheberInnenvertragsrecht ist eine äußerst wichtige Säule des UrheberInnenschutzes. Es schützt die UrheberInnen im Verhältnis zu ihren VertragspartnerInnen. Viele UrheberInnen werten ihre Werke nicht selbst aus, sondern überlassen die wirtschaftliche Nutzbarmachung Dritten. JournalistInnen treten ihre Rechte zum Beispiel an Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ab, KomponistInnen an Musikverlage, ÜbersetzerInnen an Belletristikverlage und WissenschaftlerInnen an Fachverlage.

Im Verhältnis zwischen Urheber/in und Verwerter/in besteht in den meisten Fällen ein erhebliches Machtgefälle. Sehr oft geben die Unternehmen vor, wie weitgehend die UrheberInnen ihre Rechte übertragen müssen und welche Vergütung sie hierfür erhalten. Das UrheberInnenvertragsrecht dient dazu, die negativen Auswirkungen dieses Machtgefälles zugunsten der UrheberInnen zu lindern. Sie werden davor geschützt, Verträge einzugehen, nach denen sie zu weit gehend Rechte gegen eine zu geringe Vergütung abgeben müssen. Ziel des Urhebervertragsrechts ist es also, die Lebensbedingungen von kreativ Schaffenden zu verbessern.

Trotz dieser wichtigen Funktion ist das UrheberInnenvertragsrecht - im Gegensatz zum Urheberrecht an sich - bis heute in vielen Ländern und auf EU-Ebene unterentwickelt. Dies gilt auch für Österreich. Dem kann nur eine grundlegende Rechtsreform Abhilfe schaffen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat im Laufe des Jahres 2019 einen Gesetzesvorschlag für ein österreichisches UrheberInnenvertragsrecht vorzulegen. Hierfür sollen auch die Erfahrungen aus Deutschland, wo bereits seit vielen Jahren ein Urhebervertragsrecht besteht, Berücksichtigung finden. In jedem Fall soll das österreichische UrheberInnenvertragsrecht die Rechte der KünstlerInnen stärken, sowie Regelungen für eine angemessene Vergütung inklusive der Verankerung eines allgemeinen Beteiligungsgrundsatzes enthalten.“

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Kulturausschuss