783/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 25.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Dr.in Alma Zadic, LL.M., Kolleginnen und Kollegen

betreffend den UNO-Bericht über die Überprüfung der österreichischen Flüchtlings­ und Migrationspolitik

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des UN-Menschenrechtshochkommissariats bestätigt die zahlreichen Beobachtungen österreichischer ExpertInnen hinsichtlich der aktuellen Entwicklungen in der österreichischen Flüchtlings- und Migrationspolitik.[1]

Der Bericht führt unter anderem folgende kritische Punkte an:

1.)   Enorme Komplexität der Materie sowie sukzessive Verschlechterung der Rechtsstellung von Geflüchteten aufgrund ständiger Novellierungen („Verschärfungen“);

2.)   Missstände bei der Qualität des Asylverfahrens, zum einen betreffend die Entscheidungsinstanzen wie Exekutivbeamten, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, sowie zuständige RichterInnen, zum anderen betreffend die das Asylverfahren begleitende Rechtsberatung und Sprachmittlung;

3.)   Sukzessiver Ausschluss der Zivilgesellschaft (wie unabhängige ExpertInnen und NGOs), die grundsätzlich in liberalen Demokratien eine wesentliche Kontrollfunktion wahrnimmt;

4.)   Inflationäre, unverhältnismäßige Verhängung von Schubhaft statt gelinderer Mittel, sowie mangelhafter Rechtsschutz bei Schubhaftverhängung;

5.)   Mangelhafter Rechtsschutz bei zwangsweisen Außerlandesbringungen und Abschiebungen;

6.)   Fehlende Statistiken vor allem betreffend Schubhaftverhängung sowie zwangsweiser Außerlandesbringung und Abschiebung.

Hinsichtlich der in Punkt 2 angeführten unzureichenden Qualitätssicherung im Asylverfahren nennt der Bericht unter anderem ungenügende Qualifikationsvoraussetzungen und Weiterbildungsmöglichkeiten bei den entscheidenden Instanzen, der Rechtsberatung und der Sprachmittlung. Die mangelhafte fachliche Ausbildung und psychosoziale Sensibilisierung der im Asylverfahren handelnden Stellen und Behörden führe regelmäßig zu einer unsystematischen Vorgehensweise, die Rechtsunsicherheit, Angst und Misstrauen gegenüber den Behörden erzeuge. Vor allem stellt der Bericht Mängel bei der Identifizierung und dem Umgang mit traumatisierten und besonders vulnerablen Personen fest. Diese zeigen sich vor allem in Einvernahmesituationen und bei der Beweiswürdigung. Hier würden entscheidende Faktoren wie die Sondersituation des Asylverfahrens oder der aktuelle Forschungsstand betreffend die Erinnerung bei traumatischen Erlebnissen unberücksichtigt bleiben. Dies führe wiederum zu einer erhöhten Vulnerabilität von bereits sich in einer äußerst prekären Situation befindlichen Personen.


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Empfehlungen des UN- Menschenrechtshochkommissariats betreffend die österreichische Flüchtlingspolitik in vollem Umfang Folge zu leistet.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrecht vorgeschlagen.



[1] Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, Report of mission to Austria focusing on the human rights of migrants, particularly in the context of return, 15-18 October 2018.