788/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 15.05.2019
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Cornelia Ecker, Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Konjunkturpaket zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung

 

Seit Dezember 2017 spiegelt sich in den Prognosen wider, dass der Wirtschaftsaufschwung abflauen wird. In der WIFO-Konjunkturprognose vom 29. März 2019 wurde das prognostizierte Wirtschaftswachstum Österreichs das Jahr 2019 auf 1,7 Prozent nach unten korrigiert. Im März 2018 war man noch von einem Wirtschaftswachstum von +2,2 Prozent für 2019 ausgegangen. Damit wird auch der Rückgang der Arbeitslosigkeit vorerst ein Ende finden und die Arbeitslosenquote wird sich bei knapp über 7 Prozent einpendeln. Das bedeutet, dass rund 400.000 Personen arbeitslos sein werden. Das entspricht der doppelten Zahl der EinwohnerInnen von Linz. Nationale wie internationale Expertinnen und Experten empfehlen, heute schon Vorbereitungen zu treffen, um dem abflauenden Wirtschaftswachstum entgegenzuwirken. Die Bundesregierung hat bis heute keine vorbereitenden Maßnahmen angekündigt und droht, diese Entwicklung zu verschlafen.

Das WIFO analysiert, dass der private Konsum immer mehr zur Stütze der Konjunktur in Österreich wird, was unter anderem an den von den Gewerkschaften erkämpften überdurchschnittlichen Lohnabschlüssen für 2019 liegt. Die Industriekonjunktur befindet sich in Österreich derzeit im Abschwung, nicht zuletzt, weil die Welthandelsflaute belastend wirkt. 400.000 Menschen in Arbeitslosigkeit können wir nicht leichtfertig hinnehmen. Hier muss man dringend gegensteuern.

Arbeitslosigkeit ist die gefährlichste Folge des Wirtschaftsabschwungs. Arbeitslosigkeit kann bei den Betroffenen langanhaltende Einkommensverluste bewirken. Außerdem führt Arbeitslosigkeit oft zum Verlust von Qualifikationen und es besteht die Gefahr, dass sie sich zu Langzeitarbeitslosigkeit verfestigt. Arbeitslosigkeit raubt den Unternehmen Arbeitskräftepotenzial und bringt erhebliche Kosten für den Staatshaushalt vor allem durch entgangene Abgabeneinnahmen mit sich.

Die Bundesregierung sollte sich schon jetzt auf das abflauende Wirtschaftswachstum vorbereiten. Diesen Appell richten auch nationale und internationale Expertinnen und Experten an die europäischen Regierungen. Ein solcher Appell ist auch bereits durch die OECD erfolgt.

Paket zur Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung

Es muss oberste Priorität haben, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die Menschen in diesem Land in Beschäftigung zu bringen. Deshalb muss die Bundesregierung ihre Untätigkeit beenden und noch bis Sommer ein Konjunkturpaket beschließen, um dem abflauenden Wirtschaftswachstum rechtzeitig entgegenzutreten. Das SPÖ-Paket zur Stärkung von Wirtschaft und Beschäftigung beinhaltet folgende Punkte.


1.      Konsum stärken und Steuerreform für kleine und mittlere Einkommen vorziehen: Eine Entlastung der Einkommen durch eine Lohnsteuerreform stärkt den Konsum: Der erste und beste Hebel, den die Bundesregierung nutzen müsste, um die Konjunktur in Schwung zu bringen, ist die Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen. Der von der Bundesregierung vorgeschlagene Entlastungsschritt kommt mit 2022 im Vollausbau viel zu spät und das Volumen ist zu gering. Die ArbeitnehmerInnen müssen um mindestens 5 Milliarden Euro entlastet werden, und zwar sofort!

 

2.      Investitionen stärken: Im Konjunkturabschwung halten sich Unternehmen mit Investitionen zurück. Dies führt zu einem (weiteren) Rückgang des Wirtschaftswachstums. Damit die Unternehmen wieder mehr investieren, müssen Anreize geschaffen werden. Eine allgemeine Senkung der Körperschaftssteuer ist hier weder treffsicher noch zielführend.  Wenn die Unternehmen steuerliche Anreize für Investitionen bekommen – wie eine vorzeitige Abschreibung – dann werden Investitionen vorgezogen. Dies führt zu mehr Beschäftigung und damit wieder zu mehr Wirtschaftswachstum.

a.      Vorzeitige Abschreibung als Investitionsanreiz: Einführung einer zeitlich begrenzten vorzeitigen Abschreibung – also steuerliche Anreize für Investitionen für Unternehmen, sodass Investitionen vorgezogen werden. Das stärkt die Industrie und belastet das Budget mittelfristig zudem nicht.

b.     Gemeinnützigen Wohnbau verstärken: Durch Zweckzuschüsse des Bundes für die Schaffung von leistbarem Wohnraum. Das schafft zusätzliche Arbeitsplätze.

 

3.      Beschäftigung stärken: Das WIFO hat erst kürzlich festgestellt, dass uns bis 2030 rund 25.000 Pflegekräfte fehlen werden. Eine Investition in FacharbeiterInnenausbildung rentiert sich daher doppelt. Kurzfristig kommen Menschen in Schulungsmaßnahmen, mittel- bis langfristig mildern wir dadurch das Pflegeproblem. Die älteren Arbeitslosen sind derzeit die einzige Gruppe am Arbeitsmarkt, die nicht vom Wirtschaftsaufschwung profitieren kann. Laut einer IFES-Studie war für 85 bis 90 Prozent der älteren Langzeitarbeitslosen die „Aktion 20.000“ die einzige Chance, wieder einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Der vorzeitige Stopp der „Aktion 20.000“ verhinderte, dass allein in Wien 6.906 Langzeitarbeitslose über 50 eine Beschäftigung bekommen. Allein die Fortführung der Aktion 20.000 hätte in Wien den Rückgang der Arbeitslosigkeit verdoppelt und die Langzeitarbeitslosigkeit um ein Drittel gesenkt.

a.      Ausbau des Fachkräftestipendiums: Die Fachkräftestipendien sollen wieder ausgebaut werden, insbesondere im Bereich Pflegeausbildung. Das sorgt auf der einen Seite für mehr qualifizierte Beschäftigung und könnte dem drohenden Pflegekräftemangel entgegenwirken. Die Kürzung über 50 Millionen Euro bei Fachkräftestipendium und FacharbeiterInnenintensivausbildung müssen wieder zurückgenommen werden.

b.      Aktion 20.000 wiedereinführen: Die Bundesregierung hat mit dem vorzeitigen Stopp der „Aktion 20.000“ tausenden älteren Arbeitslosen die Tür vor der Nase zugeknallt. Sie muss wiedereingeführt werden, denn gerade in diesem Segment steigt die Arbeitslosigkeit als erstes, wenn die Konjunktur wieder abflaut.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat möge daher beschließen:

„Die Bundesregierung möge bis Ende Juni 2019 dem Nationalrat ein Konjunkturpaket vorlegen, das geeignet ist, für 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze zu sorgen und so die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Dies beinhaltet Maßnahmen um den Konsum anzukurbeln (Vorziehen der Steuerreform und echte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen ab Herbst 2019 um mindestens 5 Milliarden Euro), die Investitionen zu stärken (vorzeitige Abschreibung, Investitionen in den gemeinnützigen Wohnbau) sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen (Ausbau des Fachkräftestipendiums, Wiedereinführung der Aktion 20.000).“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss