Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Angestelltengesetzes

Das Angestelltengesetz BGBl. Nr. 292/1921, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 36 und § 37 entfallen.

2. Artikel X Abs. 2 wird folgende Z 19 angefügt:

       19. § 36 und 37 treten mit Ablauf des 30. Juni 2019 außer Kraft.“

Artikel 2

Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz BGBl. Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert:

1. § 2c lautet:

„§ 2c (1) Eine Vereinbarung, durch die der/die Arbeitnehmer/in für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Erwerbstätigkeit beschränkt wird (Konkurrenzklausel), ist unwirksam.“

2. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 42 angefügt:

       „42. § 2c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2019, tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.“