796/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 15.05.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Echte Entlastung für Geringverdienende: Kammerzwangsbeiträge senken

 

Die Bundesregierung hat die größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. Man entlaste alle, und besonders jene, die wenig verdienen: "75 Prozent der Entlastungsmaßnahmen sind auf Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten ausgerichtet. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge und stellen somit sicher, dass vor allem auch Menschen mit kleinen Einkommen profitieren. Es ist also eine besonders soziale Steuerreform", wird Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 30.4.2019 zitiert. 

Geringverdienende sollen durch eine Beitragssenkung der Krankenversicherungsbeiträge entlastet werden. Dass damit ein weiterer negativer Erwerbsanreiz geschaffen wird, wird nicht kommuniziert. Schon jetzt wird Teilzeit in Österreich massiv gefördert: Teilzeitbeschäftigte zahlen viel weniger Lohnsteuer als Vollzeitbeschäftigte, sie bekommen einen Zuschlag von 25% auf Mehrarbeit. Außerdem profitieren sie von gestaffelten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Das bedeutet, dass sie teilweise gar nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber trotzdem versichert sind. Geringfügig Beschäftigte sind überhaupt gänzlich von der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Arbeit man geringfügig, kann man immer noch diverse Sozialleistungen oder Pension beziehen. 

Es sind mehrheitlich Frauen, die in Österreich Teilzeit arbeiten: "Im Zeitraum zwischen 1994 und 2018 stieg die Teilzeitquote von Frauen mit Kindern unter 15 Jahren von 39,1% auf 72,1% an. Das Arbeitsvolumen von Frauen erhöhte sich somit nicht direkt proportional zum Anstieg der Erwerbstätigenquote", hält die Statistik Austria fest. 

Kein Wunder, werden doch keine Anreize geschaffen, das Stundenausmaß zu erhöhen. Auch die geplante Einführung des "Sozialversicherungsbonus", wird nicht dazu beitragen, dass Vollzeitjobs attraktiver werden. Er stellt eine weitere Förderung dar, die das Aufstocken der Arbeitszeit oder einen Wechsel hin zu einer Vollzeitbeschäftigung weniger attraktiv machen. Indirekt fördert man damit aber nicht nur Teilzeit, sondern auch Mehrfach-Beschäftigungen. Das bedeutet in den meisten Fällen auch finanzielle Einbußen für Beschäftigte, wenn sie in Pension gehen.  

Will man Geringverdienende sinnvoll entlasten, kann man woanders streichen: Nämlich bei den Zwangsbeiträgen an die Kammern, die jede_r Arbeitnehmer_in bezahlen muss. Damit schafft man Entlastung für alle - ohne zusätzlichen negativen Erwerbsanreiz. Neben der Arbeiterkammerumlage sollte es daher auch eine Beitragsfreistellung für Einkommensteile bis 1.000 Euro für die Kammerumlage 2 der Wirtschaftskammer geben, um auch geringverdienende Selbstständige zu entlasten. Ein entsprechender Antrag soll im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie diskutiert werden.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Beitragsfreistellung für die Arbeiterkammerumlage aller Einkommensteile bis zu 1.000 Euro Bruttolohn vorsieht."  


In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.