Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz vom 15. Juni 1978 über das internationale Privatrecht (IPR-Gesetz), BGBl. Nr. 304/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2018, wird wie folgt geändert:

In § 17 wird folgender neuer Absatz 1a eingefügt:

„Kann nach diesem Recht die Ehe nur aufgrund der Tatsache der Gleichgeschlechtlichkeit der Verlobten nicht geschlossen werden, so ist diese Voraussetzung der Eheschließung nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.“