799/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 15.05.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schluss mit den Beamten-Privilegien in den Krankenfürsorgeanstalten

 

Massive Privilegien von KFA-Versicherten gegenüber normalen Versicherten

Die 15 Krankenfürsorgeanstalten (knapp 200.000 Versicherte) sind in letzter Zeit wiederholt durch massive Privilegien aufgefallen. Pikant ist, dass sich durch die KFAs ausgerechnet öffentlich Bedienstete massive Vorteile gegenüber den Normalversicherten herausholen. Das liegt unter anderem auch daran, weil die KFA-Dienstgeber (z.B. Stadt Linz) auf Steuerzahlerkosten höhere Dienstgeberbeiträge (5,2% statt 3,78%) gewähren.

Wenn die betroffenen Länder und Gemeinden auf diese Ungerechtigkeit angesprochen werden, reagieren sie nicht selten in Putin’scher Manier mit Einschüchterungsmaßnahmen. Da kann es dann schon mal vorkommen, dass mit dem „Amtsgeheimnis“ und dem/der Staatsanwalt/Staatsanwältin gedroht wird.

Finanzstarke KFAs zahlen bessere Honorare

Vergleicht man die Grundleistungen der KFA Salzburg und der Salzburger GKK, erkennt man schnell, dass die KFAs um bis zu einem Drittel höhere Honorare zahlen können als die finanzschwächeren GKKs. So kann man sich auch relativ leicht ausmalen, ob Ärzt_innen im Zweifelsfall eher eine/n KFA-Versicherte/n oder GKK-Versicherte/n behandeln.

 

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Honorarkatalog Salzburger GKK:

https://www.sgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.603401&version=1490085567

Honorarkatalog KFA Salzburg:

https://www.stadt-salzburg.at/pdf/honorarordnung_kfa_salzburg_2018_fuer_aerzt_innen_.pdf

 

Privilegien führen zu Vermögensanhäufung

Eine Verhöhnung gegenüber GKK-Versicherten ist zudem, dass es die KFAs trotz der wesentlich höheren Honorare schaffen, überdurchschnittliche Gewinne zu erwirtschaften und folglich überdurchschnittliche Vermögensberge anzuhäufen. So besitzen die KFAs je Versicherten min. doppelt so viel Vermögen wie die reichsten Krankenkassen – (BVA und VAEB besitzen „nur“ über 1.000 Euro je Versicherte/n). KFA Salzburg 2.200 Euro je Vers., KFA Linz 4.600 Euro je Vers.!

LSE-Studie fordert Harmonisierung zwischen Krankenfürsorgeanstalten und Krankenkassen

In der LSE-Studie wurde die Angleichung der Krankenfürsorgeanstalten und Krankenkassen empfohlen und festgestellt, dass dabei 2/3-Mehrheiten nötig sind.

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/6/1/5/CH3582/CMS1503569861947/seite_672-890_austria_socialinsurancereview_combinedvolumes.pdf

Ministerin Hartinger-Klein laut "Kronen Zeitung" endlich reformbereit

In der Kronenzeitung kündigte die Ministerin nun endlich ihre Reformbereitschaft an: "Auch FPÖ-Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein würde die KFA gerne reformieren, bräuchte aber eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung. 'Die Ministerin ist die Exekutive und würde sich freuen, wenn es eine Verfassungsmehrheit im Parlament dazu geben würde', sagt sie selbst."

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Die Schutzbehauptung, es brauche dafür eine Verfassungsmehrheit, trifft nicht zu. Vielmehr kann die Ausnahme aus dem B-KUVG einfachgesetzlich gestrichen werden. Das würde ohne weitere Schritte dazu führen, dass die KFA-Versicherten dann gleichzeitig BVA- und KFA-versichert wären. Die Dienstgeber in den Ländern und Städten werden dieses Ergebnis im Sinne der eigenen Mitarbeiter_innen verhindern wollen. Das können sie, indem sie ihre KFA abschaffen. Dafür brauchen sie etwas Zeit, die Ihnen ein allfälliger Gesetzesbeschluss einräumen sollte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Auflösung der Krankenfürsorgeanstalten und die Integration der derzeit knapp 200.000 Krankenfürsorgeanstalten-Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung voranzutreiben. Diesbezüglich soll die KFA-Ausnahmeregelung nach § 2 B-KUVG gestrichen werden. Gleichzeitig soll den Ländern bis 31.12.2020 Zeit eingeräumt werden, die Landesgesetze so anzupassen, dass es für die betroffenen Landes- und Gemeindebediensteten zu keiner Doppel-Versicherung kommt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.