806/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 15.05.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Echte Entlastung für Unternehmer_innen

 

Die Bundesregierung hat die größte Steuerreform der Zweiten Republik angekündigt. Man entlaste alle, und besonders jene, die wenig verdienen: "75 Prozent der Entlastungsmaßnahmen sind auf Erwerbstätige sowie Pensionistinnen und Pensionisten ausgerichtet. Wir senken die Sozialversicherungsbeiträge und stellen somit sicher, dass vor allem auch Menschen mit kleinen Einkommen profitieren. Es ist also eine besonders soziale Steuerreform" wird Bundeskanzler Sebastian Kurz in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes vom 30.4.2019 zitiert.

Eine echte Entlastung geringverdienender Unternehmerinnen und Unternehmer wurde allerdings außen vorgelassen. Diese kann durch eine Senkung der Lohnnebenkosten erreicht werden, wie von NEOS seit Jahren gefordert. Dazu reichen uns reine Lippenbekenntnisse und Ankündigungen nicht länger aus. Wie in der Diskussion um das Staatsziel Wirtschaft mehrfach betont, möchten NEOS mehr als eine symbolische Verankerung des Wirtschaftsstandorts, der keinem Unternehmen etwas bringt. Wichtiger als zehn Buchstaben in die Verfassung zu schreiben, wären sofortige Entlastungsschritte für Unternehmen. Aber genau diese sucht man vergebens in der angekündigten Steuerreform.

Aus unserer Sicht kann eine Entlastung nur dann gelingen, wenn die viel zu hohen Kammerumlagen gesenkt werden. Insbesondere die Kammerumlage 2, die Lohnnebenkosten darstellt. Schließlich war sie bei der Einführung 1979 auch nur als „vorübergehende“ Maßnahme angedacht, um „notleidende“ Unternehmen zu unterstützen. Eine Streichung derselbigen würde zu einer Entlastung von rund 350 Mio Euro führen. Diese Maßnahmen müssen möglichst rasch umgesetzt werden.

Neben der Kammerumlage 2 soll es auch eine Beitragsfreistellung aller Einkommensteile bis zu 1.000 Euro Bruttolohn für die Arbeiterkammerumlage geben, um auch geringverdienende Unselbstständige zu entlasten. Ein entsprechender Antrag soll im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die in einem ersten Schritt eine Beitragsfreistellung für die Kammerumlage 2 aller Einkommensteile bis zu 1.000 Euro Bruttolohn vorsieht und in einem zweiten Schritt die Kammerumlage 2 abschafft, um eine echte Entlastung österreichischer Unternehmen zu ermöglichen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.