807/A XXVI. GP - Textgegenüberstellung zum
Initiativantrag
der Abgeordneten Josef Schellhorn,
Kolleginnen und Kollegen
Geltende Fassung lt. BKA/RIS |
Änderungen laut Antrag vom 15.05.2019 |
Eingearbeiteter Antrag |
|
Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird |
|
|
Der Nationalrat hat beschlossen: |
|
Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung (dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden) |
Das Gebührengesetz 1957, BGBl. Nr. 267/1957, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2018, wird wie folgt geändert: |
|
|
§ 33 TP 5 Abs 4 Z 1 lautet: |
|
(4) Gebührenfrei sind |
|
(4) Gebührenfrei sind |
1. Verträge über die Miete von Wohnräumen;
|
„Verträge über die Miete von Wohn- oder Geschäftsräumen" |
|