818/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Steger, Tanja Graf

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Besondere Berücksichtigung des Mädchen- und Frauensports“

Im aktuellen Regierungsprogramm 2017-2022 wird im Kapitel Sport unter dem Titel „Sport als Querschnittsmaterie: Die vielfältigen Potenziale des Sports für Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt nutzen“ u.a. explizit die besondere Berücksichtigung des Mädchen- und Frauensports als Ziel festgeschrieben. So sollen Fördernehmer verpflichtet werden, in ihren strategischen Verbandskonzepten Frauen- und Mädchensport auszuweisen.

Der Rechnungshof empfiehlt in seinem Bericht zum System der Bundes-Sportförderung aus 2017 u.a., „dass auf eine adäquate Vertretung von Frauen in den Organen der Bundes–Sport GmbH sowie im Beirat des Bundesministers zu achten und in den Förderprogrammen die Bedürfnisse und Interessen von Frauen durchgehend zu berücksichtigen wären“.

Diese beiden angeführten, aktuellsten Verweise auf die Notwendigkeit einer verstärkten Berücksichtigung von Mädchen- und Fraueninteressen auf allen relevanten Ebenen des Sports, vor allem auch auf Führungsebene in den mit Bundesmittel geförderten, institutionalisierten Sporteinrichtungen, zeigen einmal mehr, dass die Gleichberechtigung von Männer- und Frauensport nach wie vor sowohl auf der Ebene der aktiv Sportausübenden sowie auf Funktionärs- und Führungsebene der Schaffung nachhaltiger Rahmenbedingungen bedarf.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Öffentlichen Dienst und Sport wird ersucht,

-          im Rahmen einer etwaig geplanten Novellierung des geltenden Bundes-Sportfördergesetzes bzw. in anderen geplanten, sportrelevanten legistischen Vorlagen die Förderung des Mädchen- und Frauensports nachhaltig zu verankern,

-          wirkungsvolle Förderprogramme fortzusetzen bzw. zu entwickeln und

-          im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Länder und Gemeinden einzuwirken, ähnliche Maßnahmen in ihren Wirkungsbereichen zu treffen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Sportausschuss zuzuweisen.