821/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2019
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss und Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Österreichische Korruptionsstatistik

 

Bei Korruption wird oft von einem unsichtbaren oder auch vermeintlich opferlosen Phänomen gesprochen. Denn es gibt auf den ersten Blick nur Täter: Bestecher und Bestochene. An einer Aufdeckung haben beide begreiflicherweise kein Interesse und setzen alles daran, ihr Tun zu verschleiern. Geschädigt wird dabei keine einzelne Person oder Personengruppe, sondern die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit. (Quelle: Hompage Transparency International - Austrian Chapter)

Der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil und das Abzweigen öffentlicher Ressourcen zur persönlichen Bereicherung fügt unserer Gesellschaft massive Schäden zu.

Die unmittelbaren materiellen Schäden der Korruption sind enorm, die indirekten Folgen gehen noch weit darüber hinaus. Korruption zerstört das Vertrauen der Bürger in ihren Staat, schädigt das Bildungs- sowie das Gesundheitssystem, verhindert Karrieren und steht dem wirtschaftlichen Fortschritt im Weg. Sie mindert Wohlstand und Freiheit und zerstört am Ende Lebensqualität und Zukunft. Neben Geld kann Korruption die Menschen somit auch ihre Gesundheit, ihre Freiheit oder sogar ihr Leben kosten. Sie verursacht verheerende Schäden in allen Gesellschaftsbereichen, politische und wirtschaftliche ebenso wie soziale oder umweltbezogene. (Quelle: Homepage Transparency International - Austrian Chapter: https://www.ti-austria.at/worum-es-geht/)

Umso beachtlicher ist es, dass trotz der immensen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Themas Korruption

weder im

·        Sicherheitsbericht 2017 des Bundesministerium für Inneres

noch im

·         Sicherheitsbericht 2017 über die Tätigkeit der Strafjustiz des Bundesministeriums für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

noch im

·        Jahresbericht 2017 des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

statistische Darstellungen zu dem Thema, insbesondere zu den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) enthalten sind.

Allgemein scheint es in Österreich keinerlei systematische Kriminalanalyse in Bezug auf die Korruptionsdelikte zu geben.

Eine umfassende Analyse dieses Deliktsspektrums erscheint jedoch unter dem Aspekt der wirksamen Korruptionsprävention essentiell.

Die Implementierung "wirksamer Maßnahmen der Korruptionsprävention" ist Teil des Regierungsprogramms 2017-2022 "Zusammen für unser Österreich" (Seite 16).

Jedoch können zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption nur getroffen werden, wenn detaillierte Statistiken und Analysen in Bezug auf Korruptionsdelikte bekannt sind und daraus Muster und systematische Erkenntnisse ableitbar sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat alljährlich einen umfassenden "Korruptionsbericht" vorzulegen.

Darin soll insbesondere eine umfassende statistische Darstellung der Tätigkeit der Strafjustiz in den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB), einschließlich einer Systemanalyse dieses Deliktsspektrums enthalten sein. Unter dem Aspekt der wirksamen Korruptionsprävention sollen den Abgeordneten systematische Erkenntnisse präsentiert werden, auf deren Basis zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption getroffen werden können."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.