823/A(E) XXVI. GP

Eingebracht am 16.05.2019
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend: Beratung bei sexueller Gewalt

 

Auf Grundlage des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), das am 1. August 2014 in Kraft trat, wurde Österreich im Jahr 2016, neben Monaco, als erster Staat einem Basisevaluierungsverfahren, wie in Artikel 68 der Istanbul-Konvention vorgesehen, unterzogen. Die aus Expertinnen und Experten bestehende Gruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (im Folgenden als „GREVIO bezeichnet), welche mit der Überwachung der Umsetzung dieses Übereinkommens beauftragt ist, veröffentlichte im September 2017 seine Schlussfolgerungen. Basierend darauf richtete das Vertragsstaatenkomitee im Jänner 2018 seine Empfehlungen an Österreich, über deren Umsetzung dieses bis Ende Jänner 2021 Bericht zu erstatten hat.

 

GREVIO hob in seinem Bericht eine Reihe positiver Maßnahmen in Österreich hervor. Insbesondere das langjährige politische Engagement zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und die Einführung und Weiterentwicklung des Betretungsverbotes in den vergangenen Jahren wurde begrüßt. Dennoch sah GREVIO in bestimmten Punkten, wie bei der sexuellen Gewalt, Verbesserungsbedarf.

 

Gewalt gegen Frauen ist vielfach noch immer ein Tabuthema und leider aktueller denn je. Frauen sind häufiger von sexueller Gewalt betroffen als Männer. Das ging bereits aus der „Österreichischen Prävalenzstudie zur Gewalt an Frauen und Männern“ des Österreichischen Institut Familienforschung (ÖIF) aus dem Jahr 2011 hervor. Demnach haben drei Viertel aller befragten Frauen sexuelle Belästigung erlebt (74,2%), nahezu ein Drittel aller befragten Frauen haben sexuelle Gewalt erfahren (29,5%). Ein niederschwelliges, kostenloses Beratungsangebot ist für Frauen und Mädchen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, notwendig und wichtig, um der Gewaltspirale zu entkommen. In Fällen von sexueller Gewalt ist Sensibilisierung und professionelles Handeln durch ausgebildete Beraterinnen zentral. Denn Opfer von sexueller Gewalt sind aufgrund der traumatischen Erlebnisse vielfach von psychischen und sozialen Folgen betroffen.

 

Im Ministerrat vom 13.02.2019 wurden als Ergebnisse der „Task Force Strafrecht“ Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz beschlossen. Eine Maßnahme, die in die Umsetzung des Bundeskanzleramtes fällt, ist die Beratung bei sexueller Gewalt. Ein niederschwelliges Beratungsangebot für Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, gibt es flächendeckend bisher nur in fünf Bundesländern. Um dieses österreichweit gewährleisten zu können, bedarf es daher eines Ausbaus in den vier Bundesländern: Niederösterreich, Burgenland, Kärnten und Vorarlberg. Unser Ziel und unser Anspruch muss es sein, Opfer von sexueller Gewalt bestmögliche Unterstützung zu bieten und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, die Beratung bei sexueller Gewalt österreichweit in jedem Bundesland auszubauen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss