830/A XXVI. GP
Eingebracht am 27.05.2019
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Antrag
der Abgeordneten Dr.
Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 14/2019, wird wie folgt geändert:
Art 70 Abs 2 lautet:
„(2) Die Mitglieder der Bundesregierung müssen nicht dem Nationalrat angehören, aber zum Nationalrat wählbar sein. Der Ernennung der Mitglieder der Bundesregierung hat zur Feststellung der fachlichen Kompetenz eine Anhörung durch den Nationalrat voranzugehen. Die näheren Bestimmungen werden durch die Geschäftsordnung des Nationalrats getroffen.“
Anhörung der Ministeramtsanwärter_innen durch den Nationalrat
Die Mitglieder der Europäischen Kommission haben sich gemäß Art 17 Abs 7 EUV als Kollegium einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments zu stellen. Durch diesen Mechanismus wird die Kompetenz der Kandidat_innen überprüft.
Ein solches Hearing wäre auch in
Österreich zur Absicherung der Eignung potentieller Ministeramtsanwärter_innen
sinnvoll, weil dadurch die Transparenz im Entscheidungsprozess gestärkt
würde. Zusätzlich könnten die Anwärter_innen in diesem
Rahmen ihr fachliches Wissen unter Beweis stellen, was sich unzweifelhaft
positiv
auf die Glaubwürdigkeit der Politik auswirken würde.
Dem Beispiel des Europäischen Parlaments folgend wäre auch in Österreich die Zustimmung des Nationalrats unabdingbare Voraussetzung für die Ernennung der Minister_innen.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.