Bundesgesetz, mit dem das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG), BGBl. I Nr. 125/2011, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2018, wird wie folgt geändert:

In § 7 wird folgender Absatz 5 eingefügt:

„(5) Bis zur Beendigung der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats gilt § 3a Abs. 1 mit der Maßgabe, dass audiovisuelle Kommunikation und entgeltliche Veröffentlichungen durch die Bundesregierung und ihre Mitglieder zu unterbleiben haben, sofern es sich nicht um Aufträge nach § 2 Abs. 2 Z 1 oder um Informationen des Bundesministeriums für Inneres in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Nationalratswahlen handelt.“