843/A XXVI. GP
Eingebracht am 27.05.2019
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Antrag
der Abgeordneten Dr. Irmgard
Griss, Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2018, wird wie folgt geändert:
" § 93 Abs 2 lautet:
Der Sicherheitsbericht enthält einen Bericht über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes im abgelaufenen Jahre, der über die Schwerpunkte der Tätigkeit der Sicherheitsbehörden, der Sicherheitsakademie und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes Aufschluß gibt. Darüber hinaus enthält der Sicherheitsbericht die Kri-minal- und Verurteiltenstatistik dieses Jahres, Angaben über kriminalpolitisch wesentliche Entwicklungen aus der Sicht der Bundesminister für Inneres und für Justiz, das Ergebnis der stichprobenweise vorgenommenen Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einzelner DNA-Untersuchungen (§ 67), statistische Angaben über die in diesem Jahr gemäß den §§ 88 bis 90 geführten Verfahren sowie über die gegen Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes erhobenen Vorwürfe aus disziplinar- und strafrechtlicher Sicht. Des Weiteren enthält der Sicherheitsbericht einen Bericht über die Tätigkeiten und Wahrnehmungen des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Der Bericht des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung hat ausführliche statistische Darstellungen ins-besondere zu den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) sowie eine umfassende Analyse dieses Deliktsspektrums zu enthalten und sollte Muster und systematische Erkenntnisse enthalten, damit zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption ergriffen werden können."
Korruptionsstatistik im Sicherheitsbericht
Bei Korruption wird oft von einem unsichtbaren oder auch vermeintlich opferlosen Phänomen gesprochen. "Denn es gibt auf den ersten Blick nur Täter: Bestecher und Bestochene. An einer Aufdeckung haben beide begreiflicherweise kein Interesse und setzen alles daran, ihr Tun zu verschleiern. Geschädigt wird dabei keine einzelne Person oder Personengruppe, sondern die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit." (Quel-le: Hompage Transparency International - Austrian Chapter)
Der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil und das Abzweigen öffentlicher Ressourcen zur persönlichen Bereicherung fügt unserer Gesellschaft massive Schäden zu.
"Die unmittelbaren
materiellen Schäden der Korruption sind enorm, die indirekten Folgen gehen
noch weit darüber hinaus. Korruption zerstört das Vertrauen der
Bürger in ihren Staat, schädigt das Bildungs- sowie das Gesundheitssystem,
verhindert Karrieren und steht dem wirtschaftlichen Fortschritt im Weg. Sie
mindert Wohlstand und Freiheit und zerstört am Ende Lebensqualität
und Zukunft. Neben Geld kann Korruption die Menschen somit auch ihre
Gesundheit, ihre Freiheit oder sogar ihr Leben kosten. Sie verursacht
verheerende Schäden in allen Gesellschaftsbereichen, politische und
wirtschaftliche ebenso wie soziale oder umweltbezogene." (Quelle: Homepage
Transparency International - Austrian Chapter: https://www.ti-
austria.at/worum-es-geht/)
Umso beachtlicher ist es, dass trotz der immensen gesamtgesellschaftlichen Bedeutung des Themas Korruption
weder im
· Sicherheitsbericht 2017 des Bundesministeriums für Inneres
noch im
· Sicherheitsbericht 2017 über die Tätigkeit der Strafjustiz des Bundesministeriums für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz
noch im
· Jahresbericht 2017 des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korrupti-onsbekämpfung
statistische Darstellungen zu dem Thema, insbesondere zu den Deliktstatbeständen des 22. Abschnitts des Strafgesetzbuches (§§ 302-313 StGB) enthalten sind.
Allgemein scheint es in Österreich keinerlei systematische Kriminalanalyse in Bezug auf die Korruptionsdelikte zu geben.
Eine umfassende Analyse dieses Deliktsspektrums erscheint jedoch unter dem Aspekt der wirksamen Korruptionsprävention essentiell.
Jedoch können zielgerichtete und effektive Maßnahmen gegen Korruption nur getroffen werden, wenn detaillierte Statistiken und Analysen in Bezug auf Korruptionsdelik-te bekannt sind und daraus Muster und systematische Erkenntnisse ableitbar sind.
In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen‚ diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zuzuweisen.