852/A XXVI. GP

Eingebracht am 27.05.2019
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Antrag

 

des Abg. Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor Privatisierung

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversorgung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der Trinkwasserversorgung

 

§ 1. Soweit Einrichtungen, die der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dienen (Trinkwasserversorgungsanlagen), im Eigentum einer Gebietskörperschaft, deren Unternehmen oder sonstiger juristischer Personen öffentlichen Rechts stehen, können weder diese Einrichtungen rechtsgültig an private Rechtsträger veräußert werden, noch private Rechtsträger an derartigen Unternehmen Anteile erwerben. Diese Eigentumsrechte dürfen nicht durch sonstige Rechtsgeschäfte mit Dritten eingeschränkt werden.   

 

§ 2. Rechte an Trinkwasserquellen, auch in der Form von Gewässern welcher Art auch immer, die von einer Gebietskörperschaft, deren Unternehmen oder sonstigen juristischen Personen öffentlichen Rechts gehalten werden, können weder zur Gänze noch anteilig veräußert, noch durch sonstige Rechtsgeschäfte mit Dritten eingeschränkt werden.   

 

 

Begründung

 

Die Vorbehalte der Bevölkerung gegen eine Privatisierung des Wassers sind in Österreich besonders stark ausgeprägt. Die Befürchtung, dass die Wasserqualität leiden und die Kosten für Verbraucher steigen könnten, falls die Wasserversorgung privatisiert wird, erscheint vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern, in denen nach missglückter Privatisierung dann oft die Versorgungsunternehmen zudem mit großen Verlusten zurückgekauft werden mussten, berechtigt. In Österreich wird die Wasserversorgung überwiegend kommunal organisiert. Sie liegt damit im Verantwortungsbereich der Gemeinden und Städte. Öffentliche Versorgungsbetriebe stellen überwiegend die Wasserversorgung sicher. Ein Gesetzesvorhaben der EU (die europäische Richtlinie zur Konzessionsvergabe) hat vor einiger Zeit eine kontroverse Debatte über die Privatisierung der Wasserversorgung ausgelöst. Die Sorge bei den Verbrauchern war groß, dass auf die Gemeinden Druck ausgeübt werden könnte, die Trinkwasserversorgung an private Unternehmen abzugeben und somit die Kontrolle über Qualität und Preis zu verlieren. Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde die Wasserversorgung dann aus der Richtlinie ausgenommen. Um die öffentliche Wasserversorgung vor Privatisierung zu schützen und so Qualität und Leistbarkeit des Trinkwassers zu sichern, schlägt die Verfassungsbestimmung ein Privatisierungsverbot für Trinkwasserversorgungsanlagen vor. Bestehende private Beteiligungen sind davon unberührt.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.