853/A XXVI. GP

Eingebracht am 27.05.2019
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ANTRAG

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutzgesetz (TNRSG) geändert wird, sodass der umfassende Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher wiederhergestellt wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG), BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 12 Abs. 1 Z 4 wird nach dem Wort „Freiflächen“ ein Punkt angefügt und der Ausdruck „und ausgenommen in jenen Fällen, in denen das Rauchen gemäß § 13a zulässig ist.“ entfällt.

2. § 13a samt Überschrift entfällt.

3. § 13b Abs. 4 entfällt.

4. § 18 Abs. 15 entfällt.

 

Begründung

Die 881.569 Unterschriften für das Don’t smoke-Volksbegehren waren ein deutliches Zeichen. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung eine rauchfreie Gastronomie und einen umfassenden Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher wünscht.

Das Kippen des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die türkis-blaue Regierung bedeutete einen gesundheitspolitischen Rückschritt. Rund 13.000 Menschen in Österreich sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Österreich liegt in Sachen Schutz vor Passivrauch im europäischen Vergleich hinten. In kaum einem anderen Land der EU rauchen so viele Menschen wie hier. Während die entsprechenden Zahlen in anderen Staaten sinken, stagnieren sie in Österreich.

Unbestreitbar ist: Der aktive so wie der passive Tabakkonsum hat negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Krebserkrankungen sind in Österreich die zweithäufigste Todesursache. Während die Sterblichkeit bei Krebs durchgehend rückläufig ist, ist bei der Sterblichkeit durch Lungenkrebs bei Frauen in den letzten zehn Jahren ein deutlicher Anstieg zu beobachten. So hat der Lungenkrebs im Jahr 2016 den Brustkrebs als Krebserkrankung mit dem höchsten Sterberisiko bei Frauen abgelöst.

Eine vor kurzem durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung der Medizinuniversität Graz zeigt, dass ein generelles Rauchverbot rund 1.500 Spitalsaufenthalte in Österreich pro Jahr bei Kindern bis 14 Jahren verhindern würde. Das betrifft also nicht nur die Gesundheit der Bevölkerung, es betrifft auch die langfristigen Folgekosten des Rauchens für das Gesundheitssystem.

Besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie ist ein absolutes Rauchverbot relevant. Denn eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz ihrer Gesundheit. Alle Beschäftigten haben das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nur für diejenigen, die in der Gastronomie arbeiten, wird eine Ausnahme gemacht. Passivrauchende sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert wie die Rauchenden selbst: Sie haben die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Unter den sechs Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind 600.000 Personen, die selbst nicht rauchen. Sie können nur durch einen umfassenden Schutz ohne Ausnahmen in der Gastronomie gerettet werden. Dies ist nur mit einem Rauchverbot in der Gastronomie ohne Ausnahme möglich.

 

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag unter Verzicht auf eine erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.