859/A XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Dr.in Pamela Rendi-Wagner MSc, Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG), BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird wie folgt geändert:

 

 

1. In § 12 Abs. 1 Z 4 wird nach dem Wort „Freiflächen“ ein Punkt angefügt und der Ausdruck „und ausgenommen in jenen Fällen, in denen das Rauchen gemäß § 13a zulässig ist.“ entfällt.

 

2. § 13a samt Überschrift entfällt.

 

3. § 13b Abs. 4 entfällt.

 

 

 

 

4. § 18 Abs. 15 lautet:

 

„(15) § 12 Abs. 1 Z 4 tritt mit 1. September 2019 in Kraft. § 13 a und § 13 b Abs. 4 treten mit 31. August 2019 außer Kraft.“

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss

Begründung

 

 

881.569 Unterschriften für das Don’t smoke-Volksbegehren waren ein toller Erfolg und ein eindeutiges Zeichen der österreichischen Bevölkerung für eine rauchfreie Gastronomie und einen umfassenden NichtraucherInnenschutz.

 

Das Kippen des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die schwarz-blaue Regierung war ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt. 13.000 bis 14.000 ÖsterreicherInnen sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Österreich ist in Sachen NichtraucherInnenschutz seit Jahren trauriges Schlusslicht. In kaum einem anderen Land der EU rauchen so viele Menschen wie hier, während die RaucherInnenzahlen in anderen Staaten sinken, stagnieren sie in Österreich.

 

Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass der aktive wie passive Tabakkonsum negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat. Krebserkrankungen sind in Österreich die zweithäufigste Todesursache. Während die Sterblichkeit bei Krebs durchgehend rückläufig ist, ist bei der Sterblichkeit durch Lungenkrebs bei Frauen in den letzten zehn Jahren hingegen ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Lungenkrebs hat im Jahr 2016 den Brustkrebs als Krebserkrankung mit dem höchsten Sterberisiko bei Frauen abgelöst[1].

 

Die Gesundheit der Bevölkerung wurde von der schwarz-blauen Bundesregierung nicht geschützt, auch nicht jene unserer Jugendlichen. Österreich hatte laut OECD-Daten bereits 1993 die höchste RaucherInnenrate unter den 15-Jährigen und hatte diese ebenso noch im Jahr 2013. In diesen 20 Jahren verringerte sich die Quote von 30 auf nur 27 Prozent. Auch hier belegen zahlreiche Studien, dass durch Rauchverbote bereits das Einsteigen in den Tabakkonsum bei Jugendlichen signifikant zurückgeht.

 

Eine rezente wissenschaftliche Untersuchung der Medizinuniversität Graz zeigt, dass ein generelles Rauchverbot rund 1.500 Spitalsaufenthalte in Österreich pro Jahr bei Kindern bis 14 Jahren verhindern würde.

 

Dass PassivraucherInnen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, ist besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie relevant. Eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausenden Beschäftigten in Österreich und einer noch viel größeren Anzahl von KundInnen. PassivraucherInnen sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert, wie RaucherInnen selbst – sie haben die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 PassivraucherInnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz besonders.

Die ÖsterreicherInnen haben das gleiche Recht auf Schutz vor Passivrauch wie es die BürgerInnen anderer Staaten seit Jahren genießen. Man muss daher das generelle Rauchverbot in der Gastronomie endlich umsetzen!

 

 



[1] http://www.statistik.at/web_de/presse/113292.html