Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Förderung des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG), BGBl. I Nr. 57/2012, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr xx/xxxx, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 wird der Betrag „4,6“ durch den Betrag „3,5“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 3 wird der Betrag „2,5“ durch den Betrag „1,8“ ersetzt.