870/A XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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Antrag

 

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Harald Stefan

und weiterer Abgeordneter

betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird.

           Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird

           Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:

 

1.   Nach Art. 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:

„Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen.“

 

Begründung:

Diese Staatszielbestimmung („Recht auf Barzahlung“) stellt klar, dass die Beschränkung der Verwendung von Bargeld im Zahlungsverkehr einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger – nämlich in die Vertragsfreiheit bzw. in die Privatautonomie – und in das Recht auf Datenschutz darstellt. Im Sinne eines modernen Verfassungsstaates und des wirksamen Konsumentenschutzes sollen weder auf österreichischer Ebene noch auf Ebene der Europäischen Union Maßnahmen gesetzt werden, die das Vertrauen der Bürger in die Bargeldbereitstellung und in das Recht auf Barzahlung erschüttern könnten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.