Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, RGBl. Nr. 142/1867 zuletzt geändert durch das BGBl. Nr. 684/1988, wird wie folgt geändert:
Nach Art. 5 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:
„Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen.“