879/A XXVI. GP
Eingebracht am 12.06.2019
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Antrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA und KollegInnen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geändert wird.
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes
Das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz), BGBl. I Nr. 41/2019, wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 2 Z 4 wird die Wortfolge „Zuschläge, die alleinerziehenden Personen zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes gewährt werden können (Alleinerzieherbonus):“ ersetzt durch die Wortfolge:
„Zuschläge, die alleinerziehenden Personen zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes zu gewähren sind (Alleinerzieherbonus):“
Begründung
AlleinerzieherInnen,
die zur Aufbringung ihres Lebensunterhaltes auf Leistungen aus der Sozialhilfe
angewiesen sind, sehen sich aufgrund der Familiensituation mehrfach belastet.
Dadurch werden sie bei der Herausforderung, (wieder) in das Erwerbsleben einzusteigen,
vor zusätzliche Hürden gestellt – zeitlich und finanziell.
Diese besondere Situation ist vom Gesetzgeber anzuerkennen und hat durch einen
verpflichtenden Aufschlag in der Sozialhilfe seine Entsprechung zu finden. Es
kann nicht sein, dass eine gerechte Unterstützungsleistung mehr von der
Postleitzahl als von der individuellen Lebenssituation bestimmt wird und die
Betroffenen (hauptsächlich Frauen und Kinder) vom Gutdünken der
Landespolitik abhängig sind.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Arbeits- und Sozialausschuss vorgeschlagen.