879/A XXVI. GP

Eingebracht am 12.06.2019
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Antrag

 

 

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber BA und KollegInnen

 

betreffend ein Bundesgesetz,   mit   dem   das   Bundesgesetz   betreffend   Grundsätze   für   die   Sozialhilfe   (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz,   mit   dem   das   Bundesgesetz   betreffend   Grundsätze   für   die   Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz) geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

 

Das Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzgesetz), BGBl. I Nr. 41/2019, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 5 Abs. 2 Z 4 wird die Wortfolge „Zuschläge, die alleinerziehenden Personen zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes gewährt werden können (Alleinerzieherbonus):“ ersetzt durch die Wortfolge:

 

„Zuschläge, die alleinerziehenden Personen zur weiteren Unterstützung des Lebensunterhaltes zu gewähren sind (Alleinerzieherbonus):“

 

Begründung

 

AlleinerzieherInnen, die zur Aufbringung ihres Lebensunterhaltes auf Leistungen aus der Sozialhilfe angewiesen sind, sehen sich aufgrund der Familiensituation mehrfach belastet. Dadurch werden sie bei der Herausforderung, (wieder) in das Erwerbsleben einzusteigen, vor zusätzliche Hürden gestellt – zeitlich und finanziell.
Diese besondere Situation ist vom Gesetzgeber anzuerkennen und hat durch einen verpflichtenden Aufschlag in der Sozialhilfe seine Entsprechung zu finden. Es kann nicht sein, dass eine gerechte Unterstützungsleistung mehr von der Postleitzahl als von der individuellen Lebenssituation bestimmt wird und die Betroffenen (hauptsächlich Frauen und Kinder) vom Gutdünken der Landespolitik abhängig sind.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Arbeits- und Sozialausschuss vorgeschlagen.